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Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung

26. Jan 2004 14:22, ergänzt 16:26
Wer warten muss, bekommt künftig Geld
Innerhalb der EU haben Flugzeug-Passagiere künftig bei Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung. Bei Überbuchungen werden zudem bis zu 600 Euro gezahlt.

Dank einer neuen Verordnung haben Fluggäste innerhalb der EU bei Verspätungen und Überbuchungen einen Anspruch auf Entschädigung. Das entsprechende Gesetz wurde am Montag in Brüssel von den EU-Regierungen verabschiedet.

Bei Überbuchungen von Strecken von unter 1500 Kilometern werden den Angaben zufolge 250 Euro gezahlt. Bei Flugreisen über 1500 Kilometer müssen die Fluggesellschaften künftig 400 Euro zahlen und bei Langstreckenflügen 600 Euro. Darüber hinaus sind die Airlines verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn Flüge gestrichen werden und eine Reservierung vorlag. Nicht zahlen muss eine Fluggesellschaft nur dann, wenn sie die Passagiere zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informiert hat oder ihre Kunden auf einen zeitnahen Alternativflug umbucht.

Deutschland gegen die Regelung

Mehr in der Netzeitung:
Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung im Ministerrat. Die Bundesregierung hatte zuvor starke Vorbehalte gegenüber dem zwischen Rat und Europäischem Parlament ausgehandelten Kompromiss zur Stärkung der Passagierrechte geäußert.

Bemängelt wurde vor allem, dass die Fluglinien auch bei höherer Gewalt, also etwa bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen, zur Kompensation verpflichtet werden. Aus ähnlichen Gründen hatten Großbritannien und Irland gegen die Verordnung gestimmt. Sie wurde schließlich ohne die Stimmen der drei Länder mit qualifizierter Mehrheit im EU-Rat angenommen.

Einen Lichtblick gibt es zudem für alle, die sich über ausgefallene oder verspätete Züge ärgern: Für den Bahn- und Schiffsverkehr plant die EU ähnliche Entschädigungsregeln. (nz)

 
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