Esser will fünfstündige Erklärung abgeben
21. Jan 2004 12:50, ergänzt 20:26
 | Josef Ackermann, Klaus Zwickel und Klaus Esser (vlnr.) | Foto: ddp |
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Der zweite Tag im Mannesmann-Prozess wird ganz im Fokus der Angeklagten stehen. Zum Auftakt war der Prozess zunächst von Verfahrensfragen und Störfeuern der Verteidigung geprägt.
Thema: Der Mannesmann-Prozess |
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Am zweiten Tag des Mannesmann-Prozesses werden sich die prominenten Angeklagten erstmals zur Sache äußern. Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser hatte am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht eine fünfstündige Erklärung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen angekündigt. Der Vorstandschef der Deutschen Bank
, Josef Ackermann, will dagegen nur eine rund 45-minütige Stellungnahme abgeben, während Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel knapp eine Stunde Redezeit beansprucht.Am ersten Prozesstag standen Verfahrensfragen im Mittelpunkt. Der Verteidiger von Josef Ackermann rügte die Besetzung des Gerichts. Anwalt Eberhard Kempf führte aus, nach seinen Informationen sei das Verfahren offenbar zielgerichtet und damit gesetzeswidrig vergeben worden. Das Gericht wies dies zurück. Der kritisierte Beschluss des Landgerichts-Präsidiums sei «formell rechtmäßig», sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer am Mittwoch. Das Verfahren sei «nicht gezielt» der 14. großen Wirtschaftsstrafkammer übertragen worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft vier der sechs Beschuldigten «gemeinschaftliche Untreue in einem besonders schweren Fall» vor. Der Vorwurf gegen der früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser und den früheren Personalchef des im Jahr 2000 von Vodafone übernommen Konzerns, Dietmar Droste, lautet hingegen auf Beihilfe zur Untreue.
Pause war nur kurz
Letzteres hatte bereits zuvor für eine kurze Pause zum Prozessauftakt gesorgt: Drostes Verteidigung beantragte, die Anklageschrift nicht zu verlesen, da sie rechtswidrig sei. Die Staatsanwaltschaft hatte sowohl Esser als auch Droste zunächst ebenfalls Untreue vorgeworfen. Richterin Koppenhöfer lehnte den Antrag allerdings ab und bestätigte in ihrem Eröffnungsbeschluss die abgemilderten Vorwürfe. Die Anklage wegen schwerer Untreue gegen die Mitglieder des für Prämien und Abfindungen zuständigen Präsidialausschusses des Mannesmann-Aufsichtsrats wurde hingegen bestätigt. Wegen dieses Vorwurfes müssen sich neben Ackermann auch der damalige Vorsitzende des Kontrollgremiums, Joachim Funk, der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sowie Ex-Mannesmann-Betriebsratschef Jürgen Ladberg verantworten. Ihnen drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Vodafone wollte keine Boni zahlen
Staatsanwalt Johannes Puls warf Esser und Funk in der Klageschrift vor, am 31. Januar 2000 darin übereingekommen zu sein, sich auf Kosten ihres Unternehmens «unrechtmäßig zu bereichern». In den folgenden Übernahmeverhandlungen mit Vodafone habe der britische Mobilfunkanbieter aber selbst keine Sonderzahlungen leisten wollen, die beide im Zuge der sich entfaltenden Übernahmeschlacht angestrebt hätten. Vodafone habe aber signalisiert, etwaigen Sonderzahlungen durch Mannesmann «nicht entgegenzuwirken».
Esser und Funk hätten daher noch am 4. Februar 2000 einen Beschluss des Aufsichtsratspräsidiums erwirkt, der ihnen zusätzliche Zahlungen in Höhe von 63 Millionen Mark zusagte. So habe Esser «innerhalb weniger Minuten» Anerkennungsprämien von 31,5 Millionen Mark zugesagt bekommen. Funk habe «sich selbst rund neun Millionen Mark» zugebilligt, sagte der Ankläger weiter.
Zwickel hätte Zahlung verhindern können
Puls warf überdies dem früheren Gewerkschaftschef Zwickel vor, die Zahlungen durch seine Teilnahme an den Gremiumssitzungen erst ermöglicht zu haben, obwohl er sich bei der Abstimmung über die Sonderzahlungen enthalten hatte. Ohne seine Unterschrift wären sie aber nicht möglich gewesen, sagte der Staatsanwalt. Er hätte eine Auszahlung aber «verhindern können und müssen, indem er den Umlaufbeschluss nicht unterzeichnete», sagte Puls. Zugleich bezeichnete der Staatsanwalt die Pensionsabfindungen für Ex-Vorstände und ihre Hinterbliebenen im Volumen von 61 Millionen Mark als «mindestens in der Höhe, wenn nicht insgesamt» als «unrechtmäßig». (nz)