21. Jan 2004 10:25, ergänzt 12:50
Der Mannesmann-Prozess ist in der Fachwelt umstritten: «Im internationalen Vergleich sind die Boni nicht sehr hoch», sagte Banken-Experte Gerke der Netzeitung. Andere halten den Tatbestand der Untreue für erfüllt.
Die im Fall Mannesmann gezahlten Abfindungen und Boni sind nach Meinung von Wolfgang Gerke, Professor für Bank- und Börsenwesen an der Universität Erlangen-Nürnberg, im internationalen Vergleich nicht ungewöhnlich hoch. «Immerhin hat der Aktionär im Rahmen der Übernahme insgesamt 77 Milliarden Euro mehr eingenommen», sagte Gerke am Mittwoch der Netzeitung. Vodafone hatte zu Beginn der Übernahme 124 Milliarden Euro für die Mannesmann AG geboten, diesen Betrag aber im Zuge des Übernahmekampfes bis auf mehr als 180 Milliarden erhöht. Nach Auffassung von Gerke wird der gesamte Prozess in der Öffentlichkeit «zu hoch gespielt»: «Das gleicht schon einem öffentlichen Tribunal», sagte er. Schaden für die Deutsche Bank
Andere Experten sehen die Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrats als nicht erfüllt an: «Bei der Festsetzung von Vorstandsvergütungen hat der Aufsichtsrat naturgemäß ein Ermessensspielraum», sagte der Stuttgarter Jura-Professor Mark Binz der Tageszeitung «Die Welt», wie das Blatt am Mittwoch berichtete. «Wird dieser überschritten, haften die Mitglieder für den entstandenen Schaden. Wird die überhöhte Vergütung vorsätzlich gebilligt, ist zugleich der Straftatbestand der Untreue erfüllt.» Bei Mannesmann sei dies durch verschiedene Beschlüsse des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates geschehen: «Laut Ermittlungsakten hat sich das Aufsichtsratspräsidium mit der Frage der Angemessenheit überhaupt nicht befasst, sondern lediglich die zwischen Mannesmann-Großaktionär Hutchison, Vodafone und dem damaligen Konzernchef Klaus Esser getroffenen Absprachen abgenickt.»
Die Staatsanwaltschaft wirft Teilen des ehemaligen Managements und dem Aufsichtsrats Untreue oder zumindest Beihilfe zur Untreue im Rahmen der Übernahme durch Vodafone vor. Rund 60 Millionen Euro flossen an den damaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser, Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk und andere Mannesmann-Manager nach Abschluss der Übernahme in Form von Boni und Abfindungen. Aus Sicht der Anklage sind die Zahlungen überzogen und ihr Zustandekommen rechtswidrig gewesen. Die Höchststrafe für ein solches Vergehen beträgt zehn Jahre Gefängnis.