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Esser befreit KPMG von Schweigepflicht

22. Nov 2003 13:51
Hat Wirtschaftsprüfer von KPMG von Schweigepflicht befreit: der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser
Im Mannesmann-Prozess hat Klaus Esser einem Bericht zufolge die Wirtschaftsprüfer von KPMG von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit. Diese können nun zu früheren Aussagen befragt werden, auf denen die Klageschrift sich hauptsächlich stützt.

In Mannesmann-Verfahren hat der Beklagte und frühere Chef des Unternehmens, Klaus Esser, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in vollem Umfang von ihrer Schweigepflicht befreit. Das berichtet das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag vorab. Damit können die drei von der Staatsanwaltschaft als Hauptbelastungszeugen benannten KPMG-Prüfer in dem Strafprozess gegen Esser, den Chef der Deutschen Bank , Josef Ackermann, und den ehemaligen IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel aussagen, hieß es.

Hintergrund ist die Ankündigung der KPMG gegenüber den beteiligten Anwälten, in dem Prozess von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliege man gegenüber dem ehemaligen Vorstand einer Verschwiegenheitspflicht, die nach jüngster Rechtsprechung nur von Esser persönlich aufgehoben werden könne, so deren Argumentation, wie das Magazin weiter berichtete.

Aussagen von KPMG-Mitarbeitern wichtig

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Zentrale Vorwürfe der Anklageschrift basierten jedoch auf Angaben, die KPMG-Mitarbeiter im Laufe des Ermittlungsverfahrens vor der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gemacht haben, hieß es. Ohne die Aussagen der Wirtschaftsprüfer vor Gericht hätten die umfangreichen Vernehmungsprotokolle nach Ansicht hochrangiger Juristen jedoch wenig Beweiswert gehabt, hieß es weiter.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Vorstandschef Esser vor, im Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone unrechtmäßig Bonuszahlungen erhalten zu haben. Weitere Angeklagte sind die damaligen Aufsichtsratsmitglieder Ackermann und Zwickel, die wegen Untreue angeklagt sind, weil sie Bonuszahlungen an das Management in Höhe von insgesamt 53 Millionen Euro zu Lasten des Unternehmens Mannesmann genehmigt hätten. (nz)

 
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