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Kartellamt erlaubt «Tagesspiegel»-Verkauf

07. Nov 2003 13:39
Kartellamtspräsident Ulf Böge
Holtzbrinck darf den «Tagesspiegel» an einen eigenen Ex-Manager verkaufen. Kartellamts-Präsident Böge kündigte für die geplante Übernahme der «Berliner Zeitung» durch Holtzbrinck aber eine «vertiefte Prüfung» an.

Das Bundeskartellamt sieht keine Wettbewerbsprobleme im Verkauf des Holtzbrinck-Blattes «Tagesspiegel» an den früheren Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens. Die Transaktion sei genehmigt worden, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Die von der Verlagsgruppe Holtzbrinck geplante Übernahme der «Berliner Zeitung» soll allerdings «vertieft» geprüft werden.

Die Veräußerung des «Tagesspiegel» erfülle für sich betrachtet nicht die Voraussetzungen für eine Untersagung, erläuterte das Kartellamt. Doch sei dieser Verkauf mit dem geplanten Erwerb des Berliner Verlags, in dem die «Berliner Zeitung» erscheint, auch nach Aussage der Beteiligten eng miteinander verknüpft.

Prüfen, ob «Tagesspiegel» doch zu Holtzbrinck zählt

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Deshalb will das Kartellamt nun untersuchen, ob der «Tagesspiegel» weiterhin der Holtzbrinck-Gruppe zuzurechnen sei. Sollte dies nämlich der Fall sein, «entspräche der Erwerb des Berliner Verlages durch Holtzbrinck dem ursprünglich vom Bundeskartellamt bereits geprüften Zusammenschlussvorhaben», sagte Behördenchef Ulf Böge. Für die geplante Übernahme des Berliner Verlags eröffne das Kartellamt daher das Hauptprüfverfahren, das drei Monate dauern könne.

In einem ersten Verfahren hatte das Kartellamt im Dezember 2002 die Fusion von «Tagesspiegel» und «Berliner Zeitung» untersagt. Die Behörde sah in dem Vorhaben das Erreichen einer marktbeherrschenden Stellung des Holtzbrinck-Verlags in Berlin. Als Konsequenz hatte die Stuttgarter Verlagsgruppe zunächst eine Ministererlaubnis beantragt. Im September präsentierte Holtzbrinck aber eine andere Lösung, nämlich den Verkauf des «Tagesspiegel» an Gerckens, um so die «Berliner Zeitung» doch noch kaufen zu können. (nz)

 
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