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Bundeskartellamt will den Verkauf
des «Tagesspiegel» genauestens prüfen

05. Nov 2003 08:06
Der Präsident des Bundeskartellamt Ulf Böge
Holtzbrinck hat sich die Mehrheit am «Tagesspiegel» über eine befristete Call-Option gesichert. Ob das komplizierte Vertragskonstrukt aufgeht, liegt am Bundeskartellamt und an Wirtschaftsminister Clement.

Von Marcus Gatzke

Ein Strohmann ist Pierre Gerckens, der neue Eigentümer des «Tagesspiegel», zwar nicht, aber ein Platzhalter. Der Holtzbrinck-Verlag versucht sich die Mehrheit der gerade an Gerckens verkauften Zeitung über ein kompliziertes Vertragskonstrukt zu sichern. Mit einer so genannten Call-Option verbrieft sich Holtzbrinck das Recht zum Kauf von 75 Prozent der «Tagesspiegel»-Anteile, sobald das Pressefusionsrecht geändert wurde. Ob die Strategie des Verlages letztlich Erfolg hat, ist noch völlig offen. Das Bundeskartellamt will den Fall genauestens prüfen.

Nicht nur der Verkauf des «Tagesspiegel» an Gerckens, sondern auch der Kauf der «Berliner Zeitung» durch Holtzbrinck muss vor dem strengen Auge der Behörde standhalten: «Beide Fälle hängen eng miteinander zusammen», meint Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts, im Gespräch mit der Netzeitung. Auch die eingeräumte Call-Option verknüpfe beide Transaktionen.

«Zu prüfen ist, ob es eine Konstruktion ist, die letztendlich doch zu einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Berliner Zeitungsmarkt führt», sagt Böge. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme der «Berliner Zeitung» durch Holtzbrink schon ein Mal aus eben diesem Grund abgelehnt und damit einen monatelangen Streit ausgelöst. Über eine Ministererlaubnis hatte der Verlag versucht, die «Berliner Zeitung» doch noch übernehmen zu können, ohne den «Tagesspiegel» verkaufen zu müssen. Als Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) aber zu verstehen gab, dass es eine solche Erlaubnis nicht geben wird, wurde die Parkplatzlösung über Gerckens aus der Taufe gehoben.

«Tagesspiegel» muss unabhängig sein

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Holtzbrinck muss jetzt den Eindruck erwecken, dass der «Tagesspiegel» unter Gerckens trotz der bestehenden Call-Option völlig eigenständig und ohne Einflussnahme durch Holtzbrinck agiert. Kartellamts-Chef Böge sieht gerade hier den Knackpunkt: «Es darf keinen wettbewerblich erheblichen Einfluss von Holtzbrinck auf den «Tagesspiegel» geben, denn das würde dann wieder auf den Zusammenschluss hinauslaufen, über den das Amt schon entschieden hat.»

Aber nicht nur die Call-Option spricht für eine potenzielle Einflussnahme, sondern auch der Umstand, dass Gerckens zuvor im Aufsichtsrat von Holtzbrinck saß: Er hat unter anderem als geschäftsführender Gesellschafter die «Verlagsgruppe Handelsblatt» entwickelt, die Regionalzeitung «Südkurier» saniert und den Aufbau des Zeitungsbereiches der Holtzbrinck-Verlagsgruppe in den 90er Jahren wesentlich mitgestaltet.

Nach der Übernahme des «Tagesspiegel» hat er zwar alle Ämter bei Holtzbrinck mit sofortiger Wirkung aufgegeben – aber die Holtzbrinck-Vergangenheit bleibt bestehen. «Diese Umstände sind natürlich Bestandteil der Prüfung», meint auch Kartellamts-Chef Böge.

Clement muss Fusionsrecht ändern

Aber sollte das Bundeskartellamt die Fusion trotz aller bestehenden Bedenken genehmigen – wovon der Holtzbrinck-Verlag natürlich ausgeht - ist der Weg für eine Rückabwicklung des Verkaufs an Gerckens noch lange nicht frei.

Das Pressefusionsrecht muss geändert werden, um dies zu ermöglichen. Geplant ist eine Änderung schon länger, aber ob sie ausreichen wird, die Übernahme des Tagesspiegel ohne Genehmigung des Bundeskartellamts zu ermöglichen, ist noch völlig offen. Allein die so genannte Presse-Rechenklausel zu ändern, hilft gar nicht.

Derzeit müssen Fusionen von Zeitungen bereits bei einem gemeinsamen Umsatz aller beteiligten Unternehmen von 25 Millionen Euro angemeldet werden. Für andere Branchen gilt das zwanzigfache, also 500 Millionen Euro. «Wir haben im Fall Holtzbrinck/Berliner-Verlag Größenordnungen, die sowieso über die 500-Millionen-Grenze hinausgehen und damit der allgemeinen Fusionskontrolle unterliegen», sagt Böge. Eine Änderung der Rechen-Klausel würde am bestehenden Sachverhalt deshalb nichts ändern.

Grundsätzlich hält Böge aber nicht viel von einer Lockerung des Pressefusionsrecht: Aus wettbewerblicher Sicht müsse man die Sorge haben, dass die Konzentration auf den Pressemärkten zunehme und dadurch die bisher bemerkenswerte Medienvielfalt in Deutschland abnehme, sagt der Kartellamts-Präsident.

Holtzbrinck macht sich so seine Gedanken

Der Holtzbrinck-Verlag hat seine eigenen Ideen, wie das Pressefusionsrecht zu ändern ist, um den «Tagesspiegel» doch noch übernehmen zu können. In einem Brief an das Bundeswirtschafts-Ministerium sollen diese auch schon im Detail dargestellt worden sein. Eine Möglichkeit wäre, das Presserecht dergestalt zu ändern, dass Fusionen generell erlaubt sind, wenn die Redaktionsfreiheit der einzelnen Zeitungen erhalten bleibt.

Clement denkt ähnlich und hat zuletzt Ende Oktober seine Überlegungen konkretisiert: Potente Verlage übernehmen demnach marode Titel in den Bereichen Vertrieb und Anzeigen, belassen aber das Eigentumsrecht an den Titeln samt der Redaktion beim Alteigentümer und haben auf diesen keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Holtzbrinck käme diese Lösung gerade recht, wollte doch der Verlag insbesondere beim Vertrieb und Marketing große Synergien zwischen «Berliner Zeitung» und «Tagesspiegel» heben.

 
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