Premiere klagt gegen Umsatzsteuerpflicht
23.10.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Premiere sieht nicht ein, warum das Unternehmen Unsatzsteuer zahlen muss und die öffentlich-rechtlichen Sender nicht. Deswegen reicht der Bezahlfernsehsender jetzt Klage ein.
Der Bezahlfernsehsender Premiere fühlt sich ungerecht behandelt: Das Unternehmen muss 16 Prozent Umsatzsteuer zahlen, die öffentlich-rechtlichen Sender dagegen nicht. Daher hat das Unternehmen am Donnerstag Klage beim Bundesfinanzhof ein, wie Finanz-Geschäftsführer Michael Börnicke am Rande der «Medientage München» sagte.
«Ungleichbehandlung» ausmerzenDie Steuerbefreiung für ARD und ZDF führe zu einer «Ungleichbehandlung», sagte Börnicke: Von 100 Euro Umsatz könne Premiere lediglich 84 Euro ins Programm investieren. Die öffentlich-rechtlichen Sender aber könnten die gesamten 100 Euro ungeschmälert einsetzen. Das breite Programmangebot von ARD und ZDF sei unter anderem ein Grund dafür, dass das Abonnement-Fernsehen den Markt bisher lediglich gering durchdrungen habe, behauptete er. (nz)