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Bafin: Ackermann darf während
Mannesmann-Prozess Bankchef bleiben

20. Okt 2003 16:29
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann
Die Bafin sieht kein Problem darin, dass Deutsche-Bank-Chef Ackermann vor Gericht steht und zugleich die Geschäft des Kreditinstituts führt. Für den Prozess um die Mannesmann-Übernahme muss der Manager jede Woche für zwei Tage nach Düsseldorf.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat keine Einwände dagegen, dass Josef Ackermann während des Prozesses gegen ihn und andere wegen der Mannesmann-Übernahme weiter Vorstandschef der Deutschen Bank bleibt. «Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass Herr Ackermann seine Funktion als Geschäftsleiter der Deutschen Bank angemessen ausfüllen kann», sagte ein Behördensprecher am Montag der Netzeitung. Ackermann muss sich voraussichtlich von Januar 2004 an an zwei Tagen in der Woche vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen angeblicher Untreue verantworten.

Neben ihm sind auch der frühere Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser und der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, der wie Ackermann im Aufsichtsrat des im Jahr 2000 von Vodafone übernommenen Mannesmann-Konzerns saß, angeklagt. Zudem stehen weitere Manager und Aufseher des Unternehmens vor Gericht.

Auch längerer Düsseldorf-Aufenthalt kein Problem

Mehr in der Netzeitung:
Die Deutsche Bank hatte am Freitag den Mittwoch und den Donnerstag als Verhandlungstermine genannt. Auch bei einer Ausdehnung der wöchentliche Terminansetzung auf noch mehr Tage dürfte die Bafin keine Probleme sehen, hieß es in Finanzkreisen. Schließlich sei die Arbeitszeit von Top-Managern wie Ackermann nicht so reglementiert wie die von Angestellten oder Arbeitern.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft den Angeklagten vor, bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Bonuszahlungen an das Unternehmensmanagement in Höhe von rund 53 Millionen Euro abgesegnet zu haben. Dies werte die Strafverfolger als Untreue zu ungunsten der Firma beziehungsweise Beihilfe zur Untreue. (nz)

 
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