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Aktionärsschützer: Deutsche Bank sollte Anwälte von Ackermann nicht bezahlen

13. Okt 2003 11:46
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann
Die Deutsche Bank will die Anwaltskosten für ihren Chef im Rahmen des Mannesmann-Falls übernehmen. Anlegerschützer sehen keinen Grund dafür und fordern erneut, dass Ackerman sein Amt ruhen lässt.

Die Entscheidung der Deutschen Bank , die Kosten für die Anwälte ihres Vorstandsvorsitzenden Josef Ackermann im Fall Mannesmann zu übernehmen, stößt den Aktionärsschützern auf heftige Kritik: «Herr Ackermann war im Rahmen des Aufsichtsratsmandats bei Mannesmann nicht im Namen der Deutschen Bank tätig», sagte Reinhild Keitel, Sprecherin bei der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), am Montag der Netzeitung.

Die Bank solle die Kosten deshalb auch nicht übernehmen. Experten schätzen die Kosten für die Verteidigung des Top-Managers auf mehrere hundertausend Euro. Keitel erneuerte zudem die Forderung des SdK, dass Ackermann sein Amt ruhen lassen soll, bis die Ermittlungen gegen ihn beendet sind.

Ackerman wird Amt weiter ausüben

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  • Die Deutsche Bank sieht das anders: «Herr Ackermann war bei Mannesmann auf Wunsch der Deutschen Bank tätig», sagte Pressesprecher Ronald Weichert. Deshalb übernehme die Bank auch die Kosten für dessen Anwälte. Die Forderung der SdK, Ackermann solle sein Amt ruhen lassen, weist Weichert zurück: «Herr Ackermann hat mehrfach betont, sein Amt in vollem Umfang weiter auszuüben», sagte Weichert. Weiter wollte sich Weichert nicht äußern.

    Das Düsseldorfer Landgericht hatte Ende September gegen Ackermann und fünf weitere Beschuldigte, darunter der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, Anklage wegen Untreue oder Beihilfe zur Untreue erhoben. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest. Beobachter erwarten einen Beginn frühestens Anfang 2004. Der Prozess soll klären, ob es bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anfang 2000 rechtswidrig überhöhte Abfindungen und Bonuszahlungen in Höhe von 111 Millionen Mark (knapp 57 Millionen Euro) gegeben hat.

    Weitere Ermittlungen gegen Ackermann

    Am Wochenende wurde zudem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Ermittlungen gegen Ackermann sowie den Aufsichtsratschef des größten deutschen Kreditinstituts, Rolf Breuer, in einem weiteren Fall aufgenommen hat: Bei dem Verkauf des konzerneigenen Lebensversicherers Deutscher Herold an Zurich Financial Services im April 2002 soll es zu einer «sachwidrigen Verwendung von Vermögenswerten» der Versicherung gekommen sein. An den Ermittlungen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beteiligt. «Die Staatsanwaltschaft hat Fragen an uns gestellt», sagte Bafin-Sprecher Oliver Struck. Diese bearbeite die Behörde jetzt. Experten sehen keine großen Chancen für eine Verurteilung Ackermanns und Breuers wegen dieser Vorwürfe.

    Dementsprechend gelassen gibt sich die Deutsche Bank: «An den Vorwürfen ist nichts dran, sie sind unhaltbar», sagte der Deutsche-Bank-Sprecher. Ob auch hier gegebenenfalls die Kosten für die Anwälte übernommen werden, wollte der Sprecher nicht sagen. «Die Frage stellt sich überhaupt nicht», sagte Weichert. (nz)

     
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