netzeitung.deOverture klagt erfolgreich gegen T-Online

 Herausgeber: netzeitung.de

T-Online muss künftig wieder den Suchdienst Overture verwenden und darf nicht auf den Konkurrenten Google umstellen. Overture erwirkte eine einstweilige Verfügung.

Der Internet-Suchdienst Overture hat vor einem Gericht in Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen T-Online
erwirkt. Das teilte Overture am Montag in München mit.

Demnach muss T-Online auf seinen Internet-Seiten weiterhin den Suchdienst Overture verwenden. Die seit dem 7. August verwendeten Suchergebnisse von Google müssten entfernt und durch die von Overture ersetzt werden, teilte das Unternehmen mit. T-Online habe mit dem jüngsten Wechsel seines Suchmaschinen-Anbieters gegen vertragliche Vereinbarungen mit Overture verstoßen.

Overture enttäuscht
T-Online hatte bisher für die zum Teil werbefinanzierten Recherche-Ergebnisse den Suchdienst Overture genutzt. Nach der Übernahme von Overture durch den T-Online-Konkurrenten Yahoo wechselte die Telekom-Tochter jedoch den Anbieter. T-Online sieht Yahoo als direkten Konkurrenten an. Overture hatte nach der Kündigung der Verträge das Gericht angerufen.

«T-Online hat mit dem Anbieterwechsel gegen bestehende Verträge verstoßen», sagte Overture-Geschäftsführer Manfred Klaus der Netzeitung. T-Online beruft sich den Angaben zufolge auf eine Klausel im Vertrag, der zufolge die Telekom-Tochter das Recht hat, bei einer Übernahme von Overture durch einen Konkurrenten von T-Online den Vertrag zu lösen. «Die Übernahme von Overture durch Yahoo ist aber noch nicht abgeschlossen», sagte Klaus.

Zudem sei noch zu klären, ob Yahoo überhaupt ein Konkurrent von T-Online ist. Yahoo sei ein werbefinanziertes Internetportal - T-Online bezeichne sich selber aber als Europas größter Internetservice-Provider, so Klaus weiter. Zu möglichen weiteren Klagen von T-Online sagte Klaus: «Wir werden immer für die Einhaltung bestehender Verträge kämpfen.» (nz)