18.08.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Leo Kirch
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Leo Kirch hat eine weitere Klage eingereicht und will damit den Aufsichtsratschef der Deutschen Bank, Rolf-Ernst Breuer, aus dem Amt entfernen. Kirch macht Breuer für die Pleite seines Firmen-Imperiums mit verantwortlich.
Leo Kirch hat eine Klage eingereicht, mit der er die Ergebnisse der jüngsten Hauptversammlung der Deutschen Bank
anfechtet. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Frankfurt am Main der Netzeitung und bestätigte damit im Wesentlichen einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (SZ) von Samstag. Kirch wende sich in der am Montag eingegangenen Klage gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat des Instituts auf der jüngsten Hauptversammlung. Zudem wolle Kirch die Wahl des neuen Aufsichtsrats annulieren lassen, was eine Neuwahl des Gremiums nach sich ziehen würde. Als Verhandlungstermin sei der 19. November angesetzt.
Zur Begründung für die geforderte Annulierung der Wahl führte Kirch Agenturberichten zufolge an, dass die Mitglieder nicht einzeln, sondern en bloc gewählt wurden. Eine Einzelabstimmung habe der derzeitige Aufsichtsratschef und frühere Vorstandsprecher den Bank, Rolf-Ernst Breuer, verhindert, berichtete die «SZ» ergänzend.
Kirch unterstellt InteressenkonfliktZudem sehe Kirch einen möglichen Interessenskonflikt zwischen dem früheren und dem derzeitigen Posten Breuers: Sollte das Münchener Oberlandesgericht in der laufenden Berufungsverhandlung entscheiden, dass die Bank wegen Äußerungen Breuers Schadenersatz an Kirch zahlen muss, müsse er als Vorstandschef durch den Aufsichtsrat in Regress genommen werden, argumentiert Kirch dem bericht zufolge.
Kirch gibt Breuer die Mitschuld am Zusammenbruch seiner Mediengruppe KirchMedia. Breuer hatte sich im Februar vergangenen Jahres in einem Interview skeptisch darüber geäußert, ob Kirch weitere Kredite aus der Finanzbranche erhalten werde. Bald darauf meldeten weite Teile der Kirch-Gruppe Insolvenz an. In erster Instanz war Breuer für schuldig befunden worden, die Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben. Kirch war ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden worden, dessen Höhe das Landgericht München aber nicht festsetzte. Die Berufungsverhandlung läuft seit Mittwoch vergangener Woche. (nz)