22. Jul 2003 18:55
Die Privatbahn Connex klagt auf eine öffentliche Ausschreibung des Brandenburger Regionalverkehrs. Den Zuschlag hatte die Deutsche Bahn nach exklusiven Verhandlungen erhalten. Die Klage hat aber offenbar wenig Chancen.
Im Rechtsstreit um die Ausschreibung des Brandenburger Regionalverkehrs hat der klagende private Bahnbetreiber Connex offenbar nur wenige Chancen auf einen Erfolg. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur «AP» sagte, sehen die Richter die Erfolgsaussichten der Klage gegen den Zuschlag an die Deutsche Bahn (DB) nach vorläufiger Auffassung als gering an.Connex will mit der Klage gegen die Länder Berlin und Brandenburg erzwingen, dass die Bahnstrecken öffentlich ausgeschrieben werden und die Vergabe an die DB rückgängig gemacht wird. Brandenburg hatte den Auftrag, der mit 1,9 Milliarden Euro öffentlicher Zuschüsse verbunden ist, im Dezember vergangenen Jahres nach alleinigen Verhandlungen mit der DB erneut an diese vergeben. Berlin hat den Vertrag mit der DB bislang nicht unterschrieben.
Das Gericht will in drei Wochen ein Urteil fällen. Dem Prozess wird Signalwirkung bei der Vergabe des Bahnverkehrs in anderen Bundesländern zugeschrieben.
Connex ist nach Angaben des Oberlandesgerichts der Meinung, die Dienstleistungen hätten nach den seit 1999 geltenden deutschen Vergabevorschriften ausgeschrieben und an den Bewerber mit dem besten Angebot vergeben werden müssen. Berlin und Brandenburg sowie die Deutsche Bahn vertreten dagegen die Auffassung, der Regionalverkehr habe nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz von 1994 nicht zwingend ausgeschrieben werden müssen.Zuvor war Connex mit einer Beschwerde vor der brandenburgischen Vergabekammer gescheitert. Die Privatbahn, die zum französischen Mischkonzern Vivendi gehört, betreibt nach eigenen Angaben in Deutschland bereits mehr als 20 Regionalbahnlinien und mehrere frühere Interregio-Strecken. Vor kurzem hatte Connex gegen die Bahn einen juristischen Sieg errungen: Die Deutsche Bahn wurde verpflichtet, die Angebote des Konkurrenten in ihre Fahrpläne aufzunehmen. (nz)