Bertelsmann will nicht für Napster zahlen
18.07.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Behauptungen der Kläger, Bertelsmann habe Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet, werden vom Konzern zurückgewiesen. Die Kläger werfen dem Medienkonzern vor, Napster mit den Krediten künstlich am Leben gehalten zu haben und damit indirekt Beihilfe zu den von Napster begangenen Urheberrechts-Verletzungen geleistet zu haben.
Die Kläger unter anderem die Konkurrenten EMI und Universal hätten keinen Beleg dafür erbracht, dass Bertelsmann die Handlungen von Napster und dessen User jemals hätte beeinflussen können. Zudem habe Bertelsmann von den möglichen Urheberrechtsverletzungen des Napster-Dienstes nicht profitiert.
Napster musste im Juli 2001 den Dienst einstellen, weil es nicht gelungen war, wie von Gerichten gefordert, die Verletzung von Urheberrechten zuverlässig zu stoppen. Der Konkurs beendete auch Bemühungen der Eigentümer, einen komplett neuen legalen Dienst zu starten. Schon bei den Vorbereitungen hatte es sich als schwierig erwiesen, mit den großen Musikkonzernen Vertriebsvereinbarungen abzuschließen. (nz)

