18. Jul 2003 09:21, ergänzt 12:03
Bertelsmann wehrt sich gegen Schadenersatzklagen im Rahmen der Napster-Übernahme. Für die Klagen gebe es keine rechtliche Grundlage, argumentiert der Konzern.
Der Medienkonzern Bertelsmann hat vor dem Bundesgericht in New York beantragt, drei Klagen wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen abzuweisen. Wie der Konzern am Freitag in Gütersloh mitteilte, habe Bertelsmann in den Jahren 2000 und 2001 Napster Darlehen gewährt. Diese dienten aber ausschließlich dem Zweck, das Unternehmen bei der Umwandlung in eine voll lizenzierte Musiktauschbörse zu unterstützen. Behauptungen der Kläger, Bertelsmann habe Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet, werden vom Konzern zurückgewiesen. Die Kläger werfen dem Medienkonzern vor, Napster mit den Krediten künstlich am Leben gehalten zu haben und damit indirekt Beihilfe zu den von Napster begangenen Urheberrechts-Verletzungen geleistet zu haben.
Das US-Urheberrecht biete aber keine Grundlage für derartige Schadenersatzforderungen, teilte der Konzern weiter mit. Es sei nicht möglich, Forderungen an einen Kreditgeber zu stellen, nur weil es dem Kläger nicht gelinge, von Napster selbst Schadenersatz zu bekommen. Napster ist mittlerweile insolvent.Die Kläger – unter anderem die Konkurrenten EMI und Universal – hätten keinen Beleg dafür erbracht, dass Bertelsmann die Handlungen von Napster und dessen User jemals hätte beeinflussen können. Zudem habe Bertelsmann von den möglichen Urheberrechtsverletzungen des Napster-Dienstes nicht profitiert.
Napster musste im Juli 2001 den Dienst einstellen, weil es nicht gelungen war, wie von Gerichten gefordert, die Verletzung von Urheberrechten zuverlässig zu stoppen. Der Konkurs beendete auch Bemühungen der Eigentümer, einen komplett neuen legalen Dienst zu starten. Schon bei den Vorbereitungen hatte es sich als schwierig erwiesen, mit den großen Musikkonzernen Vertriebsvereinbarungen abzuschließen. (nz)