01.04.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Alexander Häfele, Gerhard Harlos
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Seit Dienstag müssen sich zwei Ex-Manager von Infomatec wegen Betrugs und Insiderhandels verantworten. Der Angeklagte Häfele stellte erst einmal einen Befangenheitsantrag.
Vor dem Landgericht Augsburg ist am Dienstag der Prozess gegen die beiden Ex-Infomatec-Manager
Gerhard Harlos und Alexander Häfele eröffnet worden. Häfele lehnte zu Prozessbeginn drei Richter wegen Befangenheit ab. Er warf der Kammer in dem von seinen Anwälten vorgelesenen Antrag Voreingenommenheit vor. Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Unternehmensgründern vor, den Aktienkurs ihres am Neuen Markt notierten Unternehmens durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen in die Höhe getrieben zu haben, um ihre eigenen Aktien anschließend gewinnbringend zu verkaufen. Der Schaden, der Anlegern beim anschließenden Absturz des Kurses entstanden ist, wird auf etwa 250 Millionen Euro geschätzt.
Urteil im NovemberSchon bei der Gründung der Gesellschaft 1998 sollen Harlos und Häfele nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zudem falsche Angaben über das Grundkapital gemacht haben. Mit einem gefälligen Wirtschaftsgutachten hätten sie den Wert des Grundkapitals, das in Wirklichkeit bei rund 2,7 Millionen Euro gelegen habe, auf 100 Millionen Euro schön gerechnet.
Ein Urteil wird im November erwartet. Der Fall Infomatec stand am Beginn des Zusammenbruchs des Neuen Markts. Ihm wird Signalwirkung für etliche ähnliche Fälle zugeschrieben.
Zivilklagen abgewiesenMehrere Infomatec-Aktionäre hatten bereits auf dem Zivilweg auf Schadenersatz geklagt. Diese Klagen wurden überwiegend abgewiesen, weil ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den falschen Ad-hoc-Mitteilungen und den Aktienkäufen nicht nachgewiesen werden konnte.
Allein für den Insiderhandel drohen Harlos und Häfele bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Beide waren Ende 2000 als erste Neue-Markt-Unternehmer verhaftet worden, und kamen nach rund sechs Monaten unter Auflagen im April 2001 aus der Untersuchungshaft wieder frei.
Milde Strafe möglichNach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Spiegel» könnten die Angeklagten auf eine milde Strafe hoffen. Demnach soll die Berechnungsmethode, mit der Wirtschaftsprüfer den Infomatec-Wert beim Börsengang 1998 auf 100 Millionen Euro eingeschätzt hatten, nach einem von der Staatsanwaltschaft selbst in Auftrag gegebenen Gutachten doch zulässig sein.
Der Angeklagte Harlos gab sich zu Prozessbeginn zuversichtlich: «Ich erwarte einen Freispruch, weil ich unschuldig bin». Er habe sich stets auf hochrangige Berater verlassen. Vorwürfe, er habe irgendjemanden betrogen, nannte er abwegig. Harlos sagte, er versuche derzeit Infomatec zu retten: «Es ist mein Job, dass ich die Firma aus der Insolvenz hole und das wird mir auch gelingen.» (nz)