netzeitung.deAktionärsschützer klagen gegen MLP

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Die Ende Mai von MLP beschlossene Kapitalerhöhung ist weiter heftig umstritten. Aktionärsschützer ziehen jetzt dagegen vor Gericht.

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Heidelberg Klage gegen den Finanzdienstleister MLP
eingereicht. Gemeinsam mit mehreren MLP-Anteilseignern wollen die Aktionärsschützer damit die auf der Hauptversammlung Ende Mai beschlossene Kapitalerhöhung anfechten, teilte die Sdk am Dienstag in Frankfurt am Main mit. Diese verschaffe den Großaktionärsfamilien Termühlen und Lautenschläger «einen unzulässigen Sondervorteil». «Die Chancen, dass der Beschluss der Hauptversammlung für ungültig erklärt wird, sind sehr hoch», sagte Sdk-Vorstandsmitglied Markus Straub der Netzeitung.
Großaktionäre verkaufen an MLP
Bei der Kapitalerhöhung haben die Großaktionäre nach Darstellung der SdK Minderheitsanteile an vier MLP-Töchtern in MLP-Aktien umgetauscht. Die Anteile an den MLP-Töchtern befanden vor der Kapitalerhöhung im Besitz der MLP-Gründer-Familien Lautenschläger und Termühlen. Diese verkauften die Anteile dann an die MLP AG und bekamen im Gegenzug 30 Millionen neue Aktien. Bei dem derzeitigen Börsenkurs entspricht dies einem Kaufpreis von rund 900 Millionen Euro.

Die Bewertung der Anteile an den Tochtergesellschaften sei «geradezu abenteuerlich», meint die Sdk. Die Einschätzung der Anteilswerte basiere nicht nur auf Gewinnprognosen bis zum Jahr 2010 und damit auf «einem überhaupt nicht mehr seriös prognostizierbaren Zeitpunkt», sondern «weisen auch Steigerungsraten von teilweise mehreren tausend Prozent aus». Würde man den eigentlichen Unternehmenswert der Töchter feststellen, käme man auf weitaus weniger als 30 Millionen Aktien, meinte Straub.

MLP unter Druck
Die Aktien des Finanzdienstleisters waren jüngst stark gefallen, nachdem ein Magazin über angebliche Bilanzmanipulationen bei MLP berichtet hatte. Am Dienstag verloren die Papiere in einem schwachen Marktumfeld etwas stärker als der Dax. Auch der Sdk fehlt die notwendige Transparenz bei MLP: «Der Konzernabschluss stellt nicht die wahre Unternehmenssituation dar», sagte Straub. Bisher konnte aber niemand der MLP einen Verstoss gegen das Handelsgesetzbuch (HGB) nachweisen.

MLP hat die kritische Berichterstattung inzwischen in Teilen per Einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Gleichzeitig versprach das Unternehmen mehr Transparenz in der Rechnungslegung. Dies hatten auch Aktionärsschützer vehement gefordert. Sie hatten auch bereits beim Beschluss der Kapitalerhöhung eine Klage gegen die Entscheidung angekündigt. (nz)