BGH erlaubt Werbepause bei Telefongesprächen
06.05.2002
Herausgeber: netzeitung.de
Die Verbraucherzentralen hatte gegen die Firma Teleflash geklagt, die gegen Zahlung eines einmaligen Betrags von 38 Mark kostenlose Telefongespräche ins deutsche Festnetz anbot. Dafür mussten Anrufer und Angerufene jedoch etwa alle 90 Sekunden die Einspielung von rund 20-sekündigen Werbespots hinnehmen. Bei Kunden, die sich innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Anbieter angemeldet hatten, begann der erste Werbespot erst drei Minuten nach Gesprächsbeginn.
In der Revision des Urteils argumentierten die Karlsruher Richter hingegen, Telefonwerbung sei zulässig, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt habe. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass der Anrufer seinen Gesprächspartner zu Beginn des Telefonats auf die Werbeunterbrechung hingewiesen habe, weil er sonst davon ausgehen müsse, dass dieser mit Beginn der Werbung den Hörer auflege. Wenn der Angerufene aber unterrichtet sei, bringe er mit der Fortsetzung des Gesprächs und der Hinnahme der Unterbrechung zugleich auch sein Einverständnis mit der Telefonwerbung zum Ausdruck.
Ähnlich wie bei Radiowerbung sei der Angerufene bei Telefonwerbung zwar einer «Berieselung» ausgesetzt, heißt es in dem Urteil weiter; diese stelle aber keine «unzumutbare Belästigung» für den Gesprächspartner dar.

