netzeitung.deBGH erlaubt Werbepause bei Telefongesprächen

 Herausgeber: netzeitung.de

Kostenlose Telefonate dürfen mit Werbe-Einblendungen finanziert werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Verbraucherverbände wollen wegen dieses Urteils vor das Verfassungsgericht gehen.

Werbeunterbrechungen bei Gratis-Telefonaten sind rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschieden. Damit wies das Gericht eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ab. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, die Unterbrechung von Telefongesprächen mit Werbung belästige die Angerufenen in unzulässiger Weise (Az. I ZR 227/99).

Die Verbraucherzentralen hatte gegen die Firma Teleflash geklagt, die gegen Zahlung eines einmaligen Betrags von 38 Mark kostenlose Telefongespräche ins deutsche Festnetz anbot. Dafür mussten Anrufer und Angerufene jedoch etwa alle 90 Sekunden die Einspielung von rund 20-sekündigen Werbespots hinnehmen. Bei Kunden, die sich innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Anbieter angemeldet hatten, begann der erste Werbespot erst drei Minuten nach Gesprächsbeginn.

Landgerichtsurteil revidiert
Das Berliner Landgericht hatte diese Praxis im Juli 1999 im Kern als sittenwidrig verurteilt, da das Telefon als Teil der Privatsphäre von Werbung freizuhalten sei. Danach hatte Teleflash seine Leitungen abgeschaltet.

In der Revision des Urteils argumentierten die Karlsruher Richter hingegen, Telefonwerbung sei zulässig, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt habe. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass der Anrufer seinen Gesprächspartner zu Beginn des Telefonats auf die Werbeunterbrechung hingewiesen habe, weil er sonst davon ausgehen müsse, dass dieser mit Beginn der Werbung den Hörer auflege. Wenn der Angerufene aber unterrichtet sei, bringe er mit der Fortsetzung des Gesprächs und der Hinnahme der Unterbrechung zugleich auch sein Einverständnis mit der Telefonwerbung zum Ausdruck.

Ähnlich wie bei Radiowerbung sei der Angerufene bei Telefonwerbung zwar einer «Berieselung» ausgesetzt, heißt es in dem Urteil weiter; diese stelle aber keine «unzumutbare Belästigung» für den Gesprächspartner dar.

Verfassungsklage angekündigt
Der Verbraucherschützer-Verband will das BGH-Urteil vor dem Verfassungsgericht anfechten, kündigte ein Sprecher am Montag an. Der Spruch sei «nicht nachvollziehbar», kritisierte er. (nz)