21.12.2001
Herausgeber: netzeitung.de
Fehlerhaftes Verhalten, aber keine Rechtsbeugung: Hamburgs Innensenator Schill ist in einem Revisionsverfahren freigesprochen worden.
Im neu aufgelegten Prozess wegen Rechtsbeugung ist Hamburgs Innensenator Ronald Schill (Schill-Partei) am Freitag freigesprochen worden. Die Richter am Hamburger Landgericht schlossen sich in ihrem Urteil der Auffassung von Staatanwaltschaft und Verteidigung an, die auf Freispruch plädiert hatten. Dem Angeklagten sei kein Vorsatz nachzuweisen gewesen, hieß es nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp in der Urteilsbegründung. Objektiv sei «das Verhalten von Herrn Schill jedoch fehlerhaft» gewesen.
Im Oktober 2000 war Schill in der selben Sache ebenfalls vom Landgericht Hamburg zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hatte im September dieses Jahres das Urteil aufgehoben und den Fall wieder an eine andere Kammer des Landgerichts zurückgewiesen.
Schill war vorgeworfen worden, 1999 als Amtsrichter die Bearbeitung einer Beschwerde von zwei in Ordnungshaft genommenen Zuhörern drei Tage lang verzögert zu haben. (nz)