netzeitung.deStaatsanwalt fordert Freispruch für Schill

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Hamburgs Innensenator Schill kann in seinem Revisionsverfahren mit einem Freispruch rechnen. Auch der Staatsanwalt hält ihn nicht für schuldig.

Im neu aufgerollten Prozess gegen den Hamburger Innensenator Ronald Schill zeichnet sich ein Freispruch für den Angeklagten ab. Vor dem Hamburger Landgericht sagte der Oberstaatsanwalt Ulf Gerhardt, das Verfahren habe keine Beweise für eine Verurteilung des früheren Amtsrichters wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gebracht. Daher fordere er einen Freispruch für Schill.

Dem schloss sich auch Schills Verteidiger Walter Wellinghausen an. Sein Mandant sei «natürlich» freizusprechen, da er «nichts falsch gemacht» habe, zitierte ihn die Nachrichtenagentur AFP. Zugleich übte Wellinghausen scharfe Kritik an der Anklagevertretung. Die Staatsanwaltschaft sei wegen der Urteile Schills und der Art, wie er sie öffentlich vertreten habe, «voreingenommen» gewesen. «Hier sollte möglicherweise ein Exempel statuiert werden». Wellinghausen sprach von einer «politisch motivierten Anklage».

Gerhardt sagte dagegen, die Staatsanwaltschaft habe den als «Richter Gnadenlos» bekannt gewordenen Schill «nicht aus politischen Gründen» verfolgt. Die Behörde sei vielmehr zur Anklage verpflichtet gewesen, weil es «einen hinreichenden Tatverdacht» gegeben habe. Das Urteil wird am Freitag verkündet. (nz)