netzeitung.deRonald Schill erneut vor Gericht

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Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Amtsrichter Rechtsbeugung vor. Vorsätzlich soll er eine Haftbeschwerde verschleppt haben.

Vor dem Landgericht Hamburg hat am Freitagmorgen ein neuer Prozess gegen den Hamburger Innensenator Ronald Schill begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-jährigen ehemaligen Amtsrichter Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor.
Berufung
Im Oktober war der ehemalige Amtsrichter und jetzige Hamburger Innensenator zum ersten Mal verurteilt worden, wegen Rechtsbeugung sollte er eine Geldstrafe von 12.000 Mark zahlen. Als Richter hatte er zwei Zuhörer im Mai 2000 in einem von ihm geführten Prozess wegen ungebührlichen Verhaltens zu einer dreitägigen Haft verurteilt und eine Beschwerde der beiden um mehr als zwei Tage verschleppt.

Als deren Beschwerde dann beim Oberlandesgericht eintraf, wurden sie sofort entlassen. Da der Name des einen der beiden nicht bekannt gewesen sei, habe das Protokoll erst am nächsten Tag fertiggestellt werden können, sagte Schill zu der Verzögerung.

Gegen das Urteil hatte nicht nur Schill, sondern auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der angerufene Bundesgerichtshof gab das Verfahren zurück nach Hamburg, jedoch diesmal an eine andere Kammer.

Die muss nun erneut klären, ob Schill zwei Zuhörer eines Prozesses «aus sachfremden Erwägungen», also ohne Grund benachteiligt hat, und ob er ihre Beschwerde dagegen mutwillig verzögerte.

Nicht sehr beeilt
Zeugen behaupten dies zumindest. Die damalige Protokollführerin sagte aus, sie habe Schill mehrfach auf die Anrufe der Anwälte der beiden hingewiesen. Auch ein Richter aus der Verwaltung habe sich über den Stand der Beschwerden erkundigen wollen. Sie habe damals das Gefühl gehabt, «dass es ihm (Schill) nicht sonderlich eilig damit war».

«In allen Punkten» wies Schill die Vorwürfe zurück, er ließ die gleiche Erklärung wie im ersten Prozess verlesen. Er habe die Betroffenen «nicht schmoren lassen» wollen.

Anwalt und Untergebener
Sollte er verlieren, hat Schill angekündigt, werde er sein Amt als Innensenator niederlegen. Vorher allerdings will er alle Rechtsmittel ausnutzen, mit Hilfe seines Anwaltes Walter Wellinghausen. Der wird bald auch Angestellter von Schill sein. Ende Dezember beginnt er seinen Dienst als Staatsrat in Schills Behörde.

Das Gericht hat vier Verhandlungstermine bis Freitag kommender Woche angesetzt. Neue Beweise gibt es in dem Verfahren nicht. (nz)