Gaspreis-Erhöhung verschoben: 

netzeitung.deEon muss 55 Millionen an Kunden zahlen

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Die Zentrale vom Regional-Versorger E.ON Hanse (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Zentrale vom Regional-Versorger E.ON Hanse
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Um dem Verfahren des Kartellamts zu entgehen, hat der Energiekonzern die geplanten Preiserhöhungen verschoben und den Kunden einen Bonus gewährt. In Kürze wird auch bei anderen Gas-Versorgern eine Einigung erwartet.

Eine erfreuliche Nachricht für Gaskunden: Sechs große Versorger haben unter dem Druck des Bundeskartellamts ihre geplanten Preiserhöhungen für die beginnende Heizperiode um zwei Monate von Oktober auf Dezember verschoben. Außerdem soll den Kunden der zum Eon-Konzern gehörenden Unternehmen mit der nächsten Abrechnung ein Bonus in Höhe von durchschnittlich 35 Euro gewährt werden. Mit diesen beiden Schritten sollen den Endkunden insgesamt 55 Millionen Euro direkt zugute kommen.

Die Einigung sei im Streit mit dem Kartellamt wegen des Verdachts unrechtmäßig erhöhter Preise getroffen worden, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Mit weiteren Entscheidungen zu Gaspreisen anderer Versorger sei kurzfristig zu rechnen. Dabei könnte es nach Einschätzungen aus der Branche zu ähnlichen Ergebnissen kommen.

Weiterhin unterschiedliche Auffassungen
Im Gegenzug zu den Zusagen stellte das Kartellamt die Verfahren gegen die sechs Regionalversorger ein. An ihnen ist der Eon-Konzern mehrheitlich beteiligt. Es handelt es sich um Eon Hanse, Eon Avacon, Eon Mitte, Eon Edis, Eon Thüringer Energie und Eon Bayern. Das Kartellamt erklärte, beide Seiten hätten weiter unterschiedliche Auffassungen in der Sache, die Einigung solle aber langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Ergebnisse der übrigen Verfahren würden in Kürze ebenfalls bekanntgegeben.

Das Kartellamt hatte im März gegen insgesamt 35 regionale Gasversorgungsunternehmen Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für insgesamt etwa vier Millionen Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Im Kern soll das Kartellamt sicherstellen, dass die Preise für Gas wie auch Strom - zum Nutzen des Verbrauchers - wettbewerbsgerecht und für Endkunden nicht überteuert sind. Ohne eine Einigung mit den Unternehmen könnte das Kartellamt Überteuerungen untersagen. (dpa)