Nach Angaben des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) in Berlin ist der Pfandbriefmarkt nach dem Markt für Schuldverschreibungen der Öffentlichen Hand der zweitgrößte für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland. Pfandbriefgläubiger sind durch das im Pfandbriefgesetz geregelte, sogenannte Insolvenzvorrecht besonders geschützt. Das bedeutet, dass im Falle einer Pleite der Pfandbriefbank die Sicherheiten allein zur Deckung der Gläubigerforderungen eingesetzt werden dürfen und nicht in die Insolvenzmasse der Bank fallen. Die meisten Pfandbriefe sind laut VDP börsennotiert und können dort börsentäglich ge- und verkauft werden. Außerdem bieten die meisten deutschen Banken Pfandbriefe als sogenanntes Festpreisgeschäft an und nehmen sie auf Wunsch eines Privatanleger auch wieder zurück. Der weit größere Teil von Pfandbriefen wird nach Angaben vdp-Sprecher Christian Walburg allerdings von institutionellen Anlegern wie Kapitallebensversicherern, Pensionskassen und Banken gehalten. Neben der allgemeinen Bankenaufsicht unterliegen die Pfandbriefbanken einer besonderen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).