Nationalsozialistische Justiz:
Getötet wurde auch in Gefängnissen
Im Winter 1944/45 werden viele deutsche Gefängnisse nicht einfach den alliierten Truppen überlassen. Über die Straßen des deutschen Ostens werden stattdessen Häftlingsgruppen nach Westen gehetzt, um sie der heranrückenden russischen Armee zu entziehen. Unterernährt und schlecht bekleidet finden viele unterwegs den Tod.
Gleichzeitig beginnt in Deutschlands Gefängnissen vielerorts eine Orgie der Gewalt. Im Zuchthaus Sonnenburg erschießen Polizei und SS mit der Hilfe des Gefängnisdirektors und der Gefängnisaufseher 800 von rund 1000 Häftlingen. Auch in anderen Gefängnissen wütet das Personal zusammen mit Polizei, SS oder der Wehrmacht.
Was in den Gefängnissen des nationalsozialistischen Deutschlands geschah, ist lange nicht systematisch untersucht worden. Nun liegt eine Studie des Historikers Nikolaus Wachsmann vor, die das ändert. Die Justiz und ihr Strafvollzug seien tief in nationalsozialistisches Unrecht verwickelt gewesen, lautet seine These.
Wachsmann wendet sich dabei auch gegen eine Sicht, die nationalsozialistische Verbrechen auf die Konzentrationslager zu beschränken können glaubt. In regulären Gefängnissen, rechnet er vor, gab es bis 1943 stets mehr Häftlinge als in Konzentrationslagern. Die Gefängnisse seien für das nationalsozialistische Regime daher überaus wichtig gewesen.
So hatte der bereits optisch provisorische Anschein der Lager auch etwas Symbolhaftes. Er entsprach der nationalsozialistischen Bereitschaft, Menschen möglichst rasch zu vergasen, zu erschlagen, zu erschießen oder «durch Arbeit» zu töten. Die jahrelange und systematische Unterbringung von Menschen in Haft hingegen widersprach dem nationalsozialistischen Grundimpuls.
Dennoch, betont nun Wachsmann, darf die Rolle der Gefängnisse nicht unterschätzt werden. Wie sehr im Nationalsozialismus die Gefängnisse genutzt wurden, zeigt sich an der Zahl der Häftlinge. Sie verdoppelte sich in Preußen schon im ersten Jahr der nationalsozialistischen Herrschaft.
Dass die nationalsozialistischen Gefängnisse wenig untersucht sind, hat jedoch auch damit zu tun, dass die Opfer der Justiz im NS-Reich nicht immer Opfer waren, die sich wissenschaftlich, politisch und medial gut vorführen lassen. Der Justizterror richtete sich zu einem erheblichen Teil allerdings gegen in jeder Hinsicht unschuldige Menschen, die durch Gesetze und Gerichte kurzerhand kriminalisiert wurden. Hierzu gehörten politische Oppositionelle, Ausländer, Juden, Homosexuelle oder Zeugen Jehovas.
Nicht zuletzt mit Blick auf das Ausland vermag Wachsmann freilich zu zeigen, wie sehr die deutsche Justiz sich den Nationalsozialisten ergab und wie wenig «normal» ihre Vorgehensweise selbst unter Berücksichtigung der historischen Umstände war.
So wurden von der nationalsozialistischen Justiz insbesondere Menschen verfolgt, die relativ harmlose Verbrechen begingen, aber als soziale Außenseiter auffielen. Obdachlosen, Bettlern, Landstreichern oder Prostituierten drohte auch bei kleinen Vergehen lebenslange Inhaftierung und Vernichtung.
Da ist zunächst Adolf Hitler, der in wenigen kurzen Passagen in den Blick rückt. Wachsmann verdeutlicht, wie der «Führer» unmittelbar auf die Justiz Einfluss nahm was aber ungeregelten und launenhaften Impulsen folgte, beherrscht von zwanghaften Vorstellungen und Idiosynkrasien.
Der Autor beschreibt, wie Hitler sich über einzelne eher durchschnittliche Gerichtsverfahren aus der Zeitung informierte und wie er plötzlich bereit sein konnte, in diese Verfahren einzugreifen, um gewöhnlich schärfere Strafen und den Tod der Angeklagten zu fordern. Zugleich rief Hitler immer wieder zu Gewalt, Mord und Vernichtung auch in den Gefängnissen auf.
Zu dieser Anpassung gehörte ironischerweise auch, dass die Justiz mit ihrer Polizei-«Konkurrenz» eng kooperierte. Gerade hierbei aber erwies sie sich mehr und mehr als Terrorinstrument. Denn die Justiz sorgte dafür, dass zahlreiche Häftlinge nach Verbüßung ihrer Strafe nicht frei kamen, sondern ermordet wurden.
Was Wachsmann schließlich zeigt ist, wie wichtig bestimmte Grundhaltungen waren, die unter dem Gefängnispersonal bereits in der Weimarer Zeit verbreitet waren. Sie konnten im Nationalsozialismus ausgelebt werden. Bemerkenswert war hier vor allem die strikte Unterscheidung zwischen «wertvollen» und «gemeinschaftsfähigen» Menschen einerseits und «unverbesserlichen» Verbrechern und «Gemeinschaftsfremden» andererseits.
Wie dies konkret aussah, lässt sich an der ab 1933 möglichen Sicherungsverwahrung zeigen, die von Gerichten im Anschluss an die reguläre Strafe verhängt wurde. Sie konnte auch rückwirkend verordnet werden und bedeutete in den meisten Fällen die lebenslange Internierung, wobei «lebenslang» wegen der gezielt schlecht gehaltenen Lebensbedingungen in den Gefängnissen oft bedeutete: nicht sehr lang.
Die Aufseher in den Gefängnissen aber, die Personen vorschlagen konnten, die «sicherungsverwahrt» werden sollten, wollten noch weiter gehen. Die Beamten des Zuchthauses Straubing schlugen 28 Prozent, die in Brandenburg-Görden ganze 37 Prozent ihrer Häftlinge für die Sicherungsverwahrung vor.
Wie erfolgreich aber war der brutale Strafvollzug der Nationalsozialisten gemessen an seinen Zielen? Wachsmann macht klar, dass die politische Opposition grundlegend ausgeschaltet wurde. Hingegen gelang bis 1945 nicht, wovon bis heute geträumt wird: Durch harte Strafen, lebenslange Einschließung oder Tötung von Kriminellen das Verbrechen überhaupt zu beseitigen.
Abgesehen davon, dass der Nationalsozialismus zahllose Verbrechen gerade deckte und ermöglichte, trug seine Strategie der Wegschließung und Vernichtung hier weit weniger Früchte, als man denken sollte. In Deutschland existierte trotz der nationalsozialistischen Gefängnispraxis zwischen 1933 und 1945 die Kriminalität in all ihren Formen weiter.
Nikolaus Wachsmann: Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat. Siedler-Verlag 2006. 624 S. 28,00 Euro.

