Kopftuchstreit: 

netzeitung.deDeutschland braucht das Kopftuch

 Herausgeber: netzeitung.de

Objekt der Hysterie: Kopftuch (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Objekt der Hysterie: Kopftuch
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Kopftuchdebatte hat sich in die falsche Frage verrannt, welche «objektive» Bedeutung das Kopftuch hat. Das mit ihr erzeugte Klima der Angst könnte im Zusammenspiel mit den fragwürdigen Ländergesetzen gegen Kopftücher schlimme Folgen haben.

Von Ulrich Gutmair

Wer in Baden-Württemberg zur Schule geht, hat gute Chancen, zumindest mittelbar dem Einfluss religiöser Eiferer ausgeliefert zu werden. Je nach Region ist es im Südwesten Deutschlands völlig normal, zwei, drei oder auch mehr Schulkameradinnen und -kameraden zu haben, deren Eltern zu den Obskuranten zählen. Manche der religiösen Gemeinschaften pflegen ein Weltbild, das man durchaus als fundamentalistisch bezeichnen kann, und in so manchem ihrer Gotteshäuser werden Frauen in abgetrennte Bereiche verbannt.

Über die Integrationswilligkeit ihrer Mitglieder kann man sich streiten, ihr missionarischer Eifer hingegen steht in vielen Fällen außer Frage. Das stört niemanden, denn es handelt sich um christliche Sekten und Freikirchen, und das christliche Bekenntnis ist in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen religiösen Überzeugungen unter den besonderen Schutz des Staats gestellt.

Abstrakte Pseudoargumente
Dennoch geht in Baden-Württemberg, und nicht nur dort, neuerdings die Angst um: Nicht vor den ganz realen christlichen Fundamentalisten in den Klassen, Dörfern und Städten, sondern vor den vorerst nur eingebildeten Gefahren, die möglicherweise von Lehrerinnen ausgehen könnten, die Kopftücher tragen und damit ihre muslimische Religionszugehörigkeit dokumentieren.

Das Pseudo-Argument der Kämpfer gegen das Kopftuch im Schuldienst verdichtet sich üblicherweise im Schlagwort der «falsch verstandenen Toleranz»: Mit dem Hinweis darauf, dass es in Deutschland tatsächlich aktive muslimische Fundamentalisten gibt, was niemand bestreitet, wird den Trägerinneren von Kopftüchern kollektiv unterstellt, islamistischen Radikalen nahe zu stehen. Es ist selbstverständlich, dass die Demokratie sich gegen ihre Feinde wehren muss, und aus eben diesem Grund werden Bewerber für den Staatsdienst einer individuellen Eignungsprüfung unterzogen. Für bereits verbeamtete Staatsdiener hält das Disziplinarrecht ein geeignetes Instrumentarium bereit, um Radikale in die Schranken zu weisen.
Das Kopftuch ist kein objektives Symbol
Nüchtern betrachtet gibt es demnach keinerlei Grund zur Aufregung, was also ist los in Deutschland? Die Kopftuchdebatte wird längst nicht mehr rational geführt, sie ist in den Bereich abstrakter Behauptungen abgesunken, die sich nur noch um die Frage drehen, was das Kopftuch denn «objektiv» bedeute. Diese Frage ist ähnlich sinnvoll wie die, welche objektive Bedeutung das Tragen eines Adidas-Shirts im Design der einstigen sowjetischen Nationalmannschaft hat: Ist, wer das kyrillische «CCCP», das für SSSR, die «Union der sozialistischen Sowjetrepubliken» steht, auf seiner Brust trägt, ein gefährlicher Kommunist? Oder sollte man dies, dem Allgemeinwohl zuliebe, zumindest erst einmal annehmen?

Auch wenn das Beispiel etwas unscharf ist: Den Geisteszustand und die Überzeugungen einer Person von mehrdeutigen Zeichen wie dem Kopftuch ablesen zu wollen, ist nicht nur unsinnig, sondern auch undemokratisch. Eine solche Vorgehensweise verletzt auf eklatante Weise den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sollte sich heraus stellen, dass eine Kopftuch tragende Muslimin eine Feindin der Verfassung ist, weil sie entsprechende Äußerungen macht, so sind letztere ausschlaggebend, nicht ihr äußerer Habitus. Da hilft es auch nichts, wenn etwa Thomas Rachel, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU der verängstigten Mittelklasse im «Focus» in schlechtem Deutsch verkündet: «Das Kopftuch ist gerade auch ein Symbol der Unterdrückung der Frau in vielen islamischen Ländern.»

Was machen wir aus dem Kopftuch?
Die Frage lautet also nicht, wofür das Kopftuch als solches denn nun steht: für die Emanzipation junger Deutsch-Türkinnen oder die Unterdrückung der Frau in der islamischen Theokratie? Die Frage lautet vielmehr, zu welchem Symbol das Kopftuch von der deutschen Gesellschaft gemacht wird. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im Fall Ludin, das Kopftuch könne «für junge muslimische Frauen auch ein frei gewähltes Mittel sein, um ohne Bruch mit der Herkunftskultur ein selbstbestimmtes Leben zu führen», ist vollkommen untergegangen.

Stattdessen hat die auch von den Massenmedien gern gepflegte kulturkämpferische Unterstellung, unter jedem Kopftuch lauere schon der Gottesstaat, zu einer veritablen Hysterie geführt: Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Zulassung Kopftuch tragender Lehrerinnen über kurz oder lang zum Untergang des Abendlands führen wird. Das ist auf gewisse Weise vermutlich sogar richtig: Allerdings ist es dieses Klima der Angst und der Dämonisierung selbst, das bereits heute Effekte zeitigt, die auf lange Sichte verheerendere Wirkungen haben können.

So berichtet Barbara John, langjährige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, darüber, wie sich seit Beginn der Kopftuchdebatte immer wieder junge Muslimas an sie wenden: Im Gegensatz zu früher haben sich die Zugangsmöglichkeiten zu Praktika für junge Frauen, die Kopftücher tragen, dramatisch verschlechtert. Auf Bewerbungen antworte man ihnen heute häufig, man sei unsicher, man wisse nicht, wie gefährlich Kopftuchträgerinnen seien, das Risiko möge man daher lieber nicht eingehen.

Die Kopftuchhysterie trifft die Integrationswilligen
John gehört zu den Unterzeichnerinnen des «Aufrufs wider eine Lex Kopftuch», der am Montag veröffentlicht wurde und die Vernunft auf seiner Seite hat. Die Unterzeichnerinnen, darunter Marieluise Beck, Maria Jepsen, Renate Künast, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Katja Riemann und Claudia Roth, weisen darin unter anderem darauf hin, dass Emanzipation und Kopftuch für viele Muslimas kein Widerspruch sind: «Wenn wir ohne Prüfung der individuellen Motive generell Frauen mit Kopftuch vom öffentlichen Schulleben ausschließen, treffen wir gerade die Frauen, die mit ihrem Streben nach Berufstätigkeit einen emanzipatorischen Weg bestreiten wollen.»

Die geplanten und teils bereits vereinbarten Kopftuchgesetze diskriminieren Frauen bei der Berufsausübung, so die Verfasserinnen, weil sich staatliche Abwehrmaßnahmen gegen mutmaßliche männliche Fundamentalisten auf das völlig ausreichende Instrumentarium von Eignungsprüfung und Disziplinarrecht beschränkten: Wer heute das Kopftuch verbieten will, müsste morgen schon verdächtige lange Bärte ins Visier nehmen.

Darüber hinaus habe eine solche Gesetzgebung Signalwirkung: «Mit der Botschaft, das Kopftuch sei per se politisch und gehöre daher verboten, wird diese Einordnung auch die Frau in der Arztpraxis, die Verkäuferin und vielleicht auch bald die Schülerin treffen.» Die abwehrende Diskussion ums Kopftuch treffe gerade die integrationswilligen Frauen, präzisiert die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Graf.

Den Fundamentalisten in die Hände spielen
In der gegenwärtigen weltpolitischen Lage muss aber vor allem das Argument überzeugen, dass der Kampf gegen islamischen Fundamentalismus und Terror nicht gegen, sondern nur mit Unterstützung der muslimischen Bevölkerung gewonnen werden kann: «Nur, wenn wir deutlich machen, dass wir nicht den Islam als Religion ablehnen, sondern uns nur gegen Fundamentalismus und antidemokratische Einstellungen verwahren, werden wir die Auseinandersetzung um den politischen Islam gemeinsam mit der muslimischen Bevölkerung führen können.»

Umgekehrt formuliert bedeutet das nichts anderes, als dass jede Ausgrenzungspolitik den Fundamentalisten in die Hände spielt. Die gezielte Ausgrenzung größtenteils in Deutschland geborener muslimischer Frauen wird diese von ihrer Chancenlosigkeit und Unerwünschtheit in dieser Gesellschaft überzeugen, was im Zweifelsfall der beste Nährboden für Selbstghettoisierung und Radikalisierung ist.

Standort Deutschland am Ende
Diese «Versiegelung der Gesellschaft» (Barbara John) wird früher oder später auf sie selbst zurückfallen, spätestens dann, wenn in zehn, zwanzig Jahren die Notwendigkeit einer signifikanten Zuwanderung qualifizierter Ausländer nicht mehr zu ignorieren sein wird, weil man erste Armenhäuser für mittellose Rentner eröffnen muss. Oder weil die geistige Trägheit, die aus solcher Abschottungsmentalität spricht, den viel beschworenen Standort Deutschland endgültig zugrunde gerichtet hat. Man kann es auch noch krasser ausdrücken: Wenn sich Deutschland weiterhin als eine Volksgemeinschaft paranoider Kleinbürger erweisen sollte, dann haben wir ein Problem.

Abgesehen von all diesen mehr als einleuchtenden politischen Argumenten werden die neuen, in Baden-Württemberg und Bayern bereits formulierten Gesetze einer verfassungsrechtlichen Überprüfung womöglich nicht standhalten können. Das Bundesverfassungsgericht hatte folgendermaßen argumentiert: «Schließlich bedarf die Einführung einer Dienstpflicht, die es Lehrern verbietet, in ihrem äußeren Erscheinungsbild ihre Religionszugehörigkeit erkennbar zu machen, auch deshalb einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, weil eine solche Dienstpflicht in verfassungsgemäßer Weise nur begründet und durchgesetzt werden kann, wenn Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften dabei gleich behandelt werden.»

Gleichbehandlung verhindern?
Eben diese Gleichbehandlung zu verhindern aber ist das Ziel etwa des baden-württembergischen Gesetzes: Für Kultusministerin Schavan und Ministerpräsident Erwin Teufel war entscheidend, so ist in der «Süddeutschen Zeitung» zu lesen, «dass mit dem Kopftuch nicht zugleich Kreuz und Ordenstracht aus der Schule verbannt werden.» Der Gesetzestext selbst ist mehr als schwammig: «Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass ein Lehrer gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung der Menschen nach Art. 3 Grundgesetz, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.»

Ganz präzise hingegen wird er dort, wo es um christliche Symbole geht: Eine «Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte» entspreche «dem Erziehungsauftrag» der Landesverfassung. Einer der drei Richter des Bundesverfassungsgerichts, die sich in einem Minderheitenvotum gegen das Urteil des Gerichts ausgesprochen hatten, hat vor wenigen Tagen bereits Zweifel an den neuen Landesgesetzen angemeldet: Probleme sehe er bei jenen Regelungen, die ein grundsätzliches Ja zu christlichen Symbolen enthielten, für fremde Religionen aber keinen Platz ließen, sagte Richter Jentsch. Auch Baden-Württemberg und Bayern sind immer noch demokratische Länder und keine katholischen oder pietistischen Theokratien, sollte man zumindest annehmen.