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Promotion gegen Geld: 

Bestechlicher Professor landet hinter Gittern

02. Apr 2008 14:11
Thomas A. hatte gestanden
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Ein Hildesheimer Gericht hat einen Rechtswissenschaftler hart bestraft, der Geld dafür genommen hatte, dass Studenten bei ihm ihre Doktorarbeit machen durften. Auf erhobene Sex-Vorwürfe ging das Gericht nicht mehr ein.

Ein bestechlicher Jura-Professor aus Niedersachsen muss ins Gefängnis. Der 53-Jährige wurde am Mittwoch vom Landesgericht Hildesheim zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Er habe sich «wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall» strafbar gemacht, sagte Richter Peter Peschka. Der Hochschullehrer der Universität Hannover sei schuldig, zwischen 1998 und 2005 für die Betreuung von 68 Doktoranden von einer Promotionsagentur 156.000 Euro erhalten zu haben, obwohl dies bereits Teil seines Aufgabengebiets an der Universität war. Der Jurist hatte ein Geständnis abgelegt.

Die Betreuung von Doktoranden gehöre zu den Dienstpflichten des Professors, betonte Peschka. Der Aufwand sei durch das Professorengehalt abgedeckt, dafür dürfe ein Lehrstuhlinhaber keine zusätzlichen Leistungen verlangen. Mit der Tat habe er seine Vorbildfunktion verletzt. Da Staatsanwalt und Verteidigung auf Revision verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

Die Wirtschaftsstrafkammer folgte damit einer Vereinbarung mit Professor und Staatsanwaltschaft, die dem einstigen Lehrstuhlinhaber der Universität Hannover ein relativ mildes Urteil gegen ein umfassendes Geständnis versprach. Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigerin auf eine Strafe von drei Jahren plädiert.

Vorwurf: Sex gegen bessere Noten

Die Anklage hatte dem Professor auch zur Last gelegt, Studentinnen gegen sexuelle Handlungen bei der Benotung bevorzugt oder ihnen einen Uni-Job verschafft zu haben. Diese Vorwürfe spielten beim Urteil keine Rolle mehr. Zwei ehemalige Studentinnen waren bereits wegen der Vorwürfe zu Geldbußen in Höhe von jeweils 1800 Euro verurteilt worden.

Der Professor hatte während des Prozesses zugegeben, jeweils gut 2000 Euro für die Annahmen eines Doktoranden zur Betreuung und noch einmal die gleiche Summe bei Abschluss der Promotion erhalten zu haben. Er habe gewusst, dass er sich mit der Annahme der Zahlungen durch die Promotionsagentur strafbar mache, betonte der Richter. Um seine Nebentätigkeit zu verschleiern, habe er keine Genehmigung bei der Universität beantragt, außerdem auf den Rechnungen seine Frau als Zahlungsempfängerin angegeben.

Er tat es für ein renovierungsbedürftiges Haus

Motiv für die Annahme der Bestechungsgelder seien finanzielle Probleme gewesen, in die er 1999 durch den Kauf eines teuren und unerwartet renovierungsbedürftigen Hauses in einem Hamburger Villenviertel geraten war. Zuletzt hatte der Jura-Professor ein Netto-Gehalt von 5000 Euro erhalten. Er habe sich in «einer Notlage auf sehr hohem Niveau» befunden, sagte Richter Peschka.

Den Vorwurf, ungeeigneten Bewerbern geholfen zu haben, hatte der Professor zurückgewiesen. Seine Doktoranden habe er nach besten Wissen und Gewissen betreut und beurteilt, sagte er. Von den insgesamt 68 Bewerbern, die ihm die Promotionsagentur vermittelte, erreichten acht tatsächlich den Doktortitel.

Hoffnung auf offenen Vollzug

Vor der Urteilsverkündung hatte der Jura-Professor erklärt, dass es ihm leid tue und dass er die Taten bereue. Seine Anwältin hofft, dass ihr Mandant im offenen Vollzug untergebracht wird, damit er künftig als Rechtsberater arbeiten kann. Die Universität Hannover hat ein Disziplinarverfahren gegen den Professor eingeleitet. (AP)

 
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