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Gerichtsurteil: 

Höchststrafe für Mord an Ehefrau und Tochter

14. Feb 2008 15:57
Der 39-jährige Täter hatte die beiden Frauen mit Kopfschüssen geradezu hingerichtet. Die Angehörigen sprechen von einem «Ehrenmord», den man hätte verhindern können. Vorausgegangen war ein langes Martyrium der Familie.

Wegen Doppelmordes an Ehefrau und Tochter hat ein 39-jähriger Türke am Donnerstag die höchstmögliche Strafe bekommen: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Mönchengladbach sah es als erwiesen an, dass der von seiner Familie getrennt lebende Mann die Ehefrau und die 19-jährige Tochter im März vergangenen Jahres auf offener Straße mit mehreren Kopfschüssen getötet hatte. Die Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. «Die Taten waren eine strafende Hinrichtung», sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers in seiner Urteilsbegründung.

Ohne ein Zeichen der Reue nimmt der Angeklagte Erol P. das Urteil entgegen. Seinen kahlgeschorenen Kopf hält der 39-jährige Türke leicht gesenkt. Lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung, Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Schärfer kann die deutsche Justiz nicht strafen. Erol P. hat seine Frau Rukiye und seine älteste Tochter vor den Augen der zwei jüngeren Kinder kaltblütig erschossen. Zuvor hatte Erol P. Rukiye jahrelang misshandelt, sie und seine Schwägerin sogar vergewaltigt.

In seinem Machtanspruch verletzt

Weil die Frau die Scheidung und das Sorgerecht für die drei Kinder gefordert hatte, habe sich der Mann in seinem Machtanspruch verletzt und gekränkt gefühlt. Am 9. März 2007 hatte der 39-Jährige seiner Frau nach einem Sorgerechtstermin vor ihrer Wohnung in Mönchengladbach aufgelauert. An der Haustür streckte er die 38-Jährige mit drei Schüssen nieder. Seine 19-jährige Tochter tötete er, als sie mit dem Handy Hilfe herbeirufen wollte. «Sie musste sterben, weil sie die Hinrichtung der Mutter nicht widerspruchlos hinnahm», sagte Beckers. Ob der Mann auch seinen zwölfjährigen Sohn erschießen wollte, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Der Junge war vor einem Auto vor den Schüssen in Deckung gegangen. Das jüngste Kind, eine Neunjährige, konnte sich in einen Hausflur flüchten.

Dem Doppelmord war ein langes Martyrium der Familie vorangegangen: Ehefrau und Kinder hätten sich dem gewalttätigen Mann und Vater stets unterordnen müssen. Der 39-Jährige habe sich in der zehnjährige Ehe als «Herr im Haus» gesehen, erklärte der Richter. «Ich bin euer Gott», habe er laut Zeugen gegenüber Frau und Kindern geäußert. Seine Frau habe er rund 30 Mal zum Geschlechtsverkehr gezwungen, unter anderem mit vorgehaltenem Brotmesser. Im November 2005 habe er zudem seine Schwägerin vergewaltigt. Auch diese Tat floss in das Gesamturteil der Kammer mit ein. Im Juni 2006 war der Familie schließlich die Flucht in ein Frauenhaus gelungen.

«Es war ein Ehrenmord»

«Die Angehörigen wissen, dass das ein Ehrenmord war», sagte Güslin Celebi, Nebenklage-Anwältin einer der Schwestern der Getöteten, am Rande des Prozesses. Eine der Angehörigen der Getöteten erklärte in Anspielung auf die tragischen Umstände des Verbrechens: «Die Tat hätte verhindert werden.» Bei dem Sorgerechtstermin hatte die Anwältin der Frau den Richter darauf hingewiesen, dass gegen den 39-Jährigen ein Haftbefehl vorliege, worauf der Richter die Staatsanwaltschaft benachrichtigte. Warum der 39-Jährige dennoch den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte, ist nicht vollständig geklärt worden. Die Justiz zeigt sich trotz der Höchststrafe am Donnerstag selbstkritisch: «Die Morde hätten verhindert werden müssen», räumt der Sprecher des Mönchengladbacher Landgerichts ein.

«Das Urteil bringt meine Schwester nicht wieder zurück, aber ich bin froh, dass es heute keinen weiteren Justizskandal gab», sagte eine der Schwestern, die aus Angst vor der Familie des 39-Jährigen anonym bleiben will. Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Sie will eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags erreichen. Noch sei aber offen, ob man tatsächlich vor den Bundesgerichtshof ziehe. «Wir sind ja auch Realisten», sagt einer der Verteidiger. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, endet die Strafhaft für Erol P. frühestens nach 18 Jahren – dann beginnt die Sicherungsverwahrung. (AP/dpa)

 
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