Wurde ein Gewinn ausgezahlt, markiert der Lotto-Computer die Quittung laut Engelken mit einem sogenannten Branding. Die Nummer werde dann mit einem stilisierten, vierblättrigen Kleeblatt überdruckt - dem Logo der deutschen Lotto-Gesellschaften. Besonders leicht kann es beim Einlesen von sogenannten Mehrwochenscheinen zu Problemen kommen. Lösen Lottospieler etwa zwischenzeitlich einen Gewinn ein und der Schein hat weiter Gültigkeit, erhalten sie eine Ersatzquittung, erläutert Klaus Sattler vom Deutschen Lotto-und Totoblock in Stuttgart. Das Original werde eingeschickt. «Händigt die Annahmestelle fälschlicherweise aber das Original - und nicht das Ersatzpapier - aus, kann es zu Verwechslungen kommen.» Im Zweifel könne aber der Kundenservice der zuständigen Lotto-Zentrale das Problem klären.
In der Regel geht es beim Auszahlen von Lotto-Gewinnen allerdings reibungslos zu. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg sind jedenfalls noch keine Klagen zu Ohren gekommen. «Im Kern gibt es beim Lotto keine Probleme.» Nur im Zusammenhang mit kommerziellen Tippgemeinschaften gebe es Beschwerden von Verbrauchern. Hier würden oft überhöhte Gewinnversprechen gemacht, die nicht eingehalten werden könnten.
Ob sich der Rechner auch mal zugunsten eines Lottospieler irrt und Geld auszahlt, obwohl es keinen Gewinnanspruch gibt? «Das ist meines Wissen noch nicht vorgekommen», sagt Birte Engelken. «Dann wären wir ja im Minus.» Und das ist bei den Lotto-Gesellschaften nun wirklich nicht der Fall - eher umgekehrt: «Jährlich kommen allein insgesamt 600.000 bis 800.000 Euro aus nicht abgeholten Gewinnen zusammen.» Die werden meistens einmal im Jahr in einer Sonderauslosung ausgeschüttet - sofern der Lotto-Computer in der Annahmestelle alles richtig macht. (Sven Appel/dpa)