Lebenslänglich für Stuttgarter «Ehrenmord»
10. Dez 2007 16:11
 |  Besondere Schwere der Schuld bei Mord auf Stuttgarter Flughafen | Foto: dpa |
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Das Gericht nannte die Tat auf dem Stuttgarter Flughafen eine Hinrichtung. Der Angeklagte hätte den Mord an seiner Exfrau bewusst spektakulär begangen, «um seine Ehre wiederherzustellen».
Zu lebenslanger Haft hat das Stuttgarter Landgericht den Serben Avdyl L. verurteilt, der seine Exfrau auf dem Stuttgarter Flughafen erschossen hat. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung am Montag von einem Ehrenmord und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, so dass er nicht bereits nach 15 Jahren freigelassen werden kann.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross sagte, der 32-jährige Angeklagte habe die Tat bewusst spektakulär begangen, «um seine Ehre wiederherzustellen». Die Frau wollte zu ihren Kindern ins Kovoso fliegen und hatte in Deutschland auf das Sorgerecht geklagt. Mit dem Urteil entsprach das Landgericht in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anwalt Werner Haimayer kündigte Revision gegen das Urteil an. Am 31. März lauerte Avdyl L. seiner früheren Frau Suzana L. in der Abfertigungshalle auf und schoss an einem Check-In-Schalter auf sie, während rund 100 Menschen sich in der Nähe aufhielten. Er gab fünf Schüsse aus nächster Nähe auf den Kopf der Frau ab. Sie war sofort tot. Von den Augenzeugen - darunter viele Kinder - wurde ein Mann von einem Streifschuss am rechten Oberschenkel verletzt. Richter Pross sprach von einer Hinrichtung.
Flucht ins Frauenhaus
Der Angeklagte habe bewusst die große Öffentlichkeit gesucht, um seine frühere Frau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Der 32-Jährige wollte ein Wiedersehen seiner geschiedenen Frau mit den zwei gemeinsamen Töchtern im Kosovo verhindern. Im Mai 2006 war die Frau nach sechsjähriger Ehe vor ihrem gewalttätigen Mann in ein Frauenhaus geflohen. Die damals sieben Monate und zwei Jahre alten Töchter ließ sie zurück, um nicht entdeckt zu werden. Kurz darauf reiste sie wohl aus Angst vor dem Mann zu Verwandten in das Kosovo. Dort wurde die Ehe geschieden und das Sorgerecht für die Töchter allein dem Vater übertragen. Wenige Monate später kehrte die Frau nach Deutschland zurück, um vor Gericht das alleinige Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder zu erstreiten. Zwischenzeitlich brachte der Vater, der seit 15 Jahren in Deutschland in der Nähe von Aschaffenburg lebte, die Kinder zu seinen Verwandten ins Kosovo.
Sie musste sterben, weil sie sich von ihm getrennt hat
Das Familiengericht entschied daher vorläufig, dass die Frau ihre Kinder im April dieses Jahres zunächst dort treffen dürfe. Hierzu wollte die Frau am Tattag von Stuttgart aus nach Pristina fliegen. Richter Pross sagte, die Frau habe ihre Kinder geliebt und sie sei bereit gewesen, unter Lebensgefahr zu ihnen zu fliegen. Die Frau sei von dem Angeklagten während der Ehe öfters misshandelt worden. Sie musste sterben, weil sie sich von ihm getrennt habe. «Der Angeklagte hat sich zum Richter über ihr Leben aufgeschwungen.»Der 32-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Ein Psychiater stufte ihn als voll schuldfähig ein. Er habe die Tat beschönigt, sagte der Richter. Viele Menschen würden noch heute unter dem Vorfall leiden, weil sie Mord mitbekommen hatten. Die Frau habe nicht mit einem Angriff am Flughafen gerechnet. Sie hatte sich wenige Minuten vor der Tat noch an die Polizei gewandt, weil sie ihren Mann gesehen hatte. Pross sagte, der Polizei dürfe man keinen Vorwurf machen. Die 25-Jährige habe es abgelehnt, bei einem Beamten zu bleiben während ihre Angehörigen die Formalitäten am Schalter erledigen sollten. (AP)