29. Nov 2007 18:23
Die Zahl der Amokhinweise schnellte in die Höhe nach dem geplanten Massakeralarm in Köln. Ein Trittbrettfahrer, der damit die Schule schwänzen wollte, bekam in der letzten Woche ein Jahr Haft auf Bewährung.
Amok-Drohungen gelten strafrechtlich als «Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten». Erwachsene müssen dafür mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen rechnen, bei Minderjährigen zählt der Einzelfall. In Düsseldorf wurde vor einer Woche ein 15-Jähriger Schulschwänzer, der einen Amoklauf angedroht hatte, zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. In Köln hatte die Polizei nach der Veröffentlichung von Bildern eines US-Schulmassakers auf einer Webseite einen 17 Jahre alten Schüler befragt, der sich danach vor eine Straßenbahn geworfen hatte. Polizisten und Lehrern könnten im Zusammenhang mit dem Selbstmord keine Vorwürfe gemacht werden, versicherten Wolf und Schulministerin Barbara Sommer (CDU) in der Ausschusssitzung. Lehrer und Polizisten hätten keine Hinweise auf eine Suizidabsicht des Jungen gehabt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zum Vorgehen der Polizei am vergangenen Dienstag eingestellt. (dpa)