netzeitung.deHaftbefehl gegen Mutter wegen Babyleiche im Graben

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«Sie hat es getan, um das Kind zu entsorgen», sagt der Halberstädter Oberstaatsanwalt über eine Frau, deren Baby tot im Graben lag. Ihr wird nun Mord und nicht Totschlag vorgeworfen.

Das Landgericht Magdeburg hat Haftbefehl gegen eine Frau erlassen, deren Baby vor zwei Wochen tot in einem Wassergraben im sachsen-anhaltinischen Ilsenburg gefunden worden war. Der Mutter wird Mord vorgeworfen.

Das Gericht gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine anderslautende Entscheidung des Amtsgerichtes Wernigerode statt, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Die 23-Jährige hatte gestanden, den lebend zur Welt gekommenen Jungen unmittelbar nach der Geburt am 18. Oktober in einen Wassergraben gelegt zu haben.

Niedrige Beweggründe
Laut dem Landgericht besteht der dringende Verdacht, dass die Frau das Kind aus niedrigem Beweggrund tötete. Ihr drohe deshalb wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bisher wurde gegen die Frau wegen Totschlags ermittelt.

Das Amtsgericht hatte einen Haftbefehl abgelehnt, da die Frau habe sich zum Zeitpunkt der Tat in einer psychischen Notlage befunden habe. Deshalb sei von einem minderschweren Fall des Totschlags auszugehen.

Vom Rentner gefunden
Nach den Worten des Halberstädter Oberstaatsanwalts Helmut Windweh legen neue Aussagen der Frau den Mordverdacht nahe. «Sie hat es getan, um das Kind zu entsorgen», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Es bestehe wegen der möglichen hohen Strafe Fluchtgefahr. Deshalb werde die Frau in Untersuchungshaft genommen. Der Säugling war von einem Rentner in dem Graben entdeckt worden. Laut Obduktion kam der Junge lebend zur Welt. Todesursache und Todeszeitpunkt sind unklar. (dpa)