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Mahnwache für Contergan-Opfer

01. Okt 2007 16:16
Contergan-Geschädigter sitzt während einer Mahnwache vor dem Pharmaunternehmen Grünenthal
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Vor dem Pharmaunternehmen Grünenthal haben Contergan-Geschädigte 50 Jahre nach dem Arzneimittel- Skandal Kränze für die Opfer niedergelegt. Sie fordern weitergehende Entschädigungen.

Mit einer nächtlichen Mahnwache haben Contergan-Geschädigte 50 Jahre nach der Markteinführung des Schlafmittels der verstorbenen Opfer des Medizin-Skandals gedacht. Vor der Herstellerfirma Grünenthal in Stolberg legten etwa 50 Betroffene in der Nacht zu Montag Blumen und Kränze nieder und formten aus Grablichtern den Schriftzug «Contergan».

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Man wolle darauf hinweisen, dass die Geschädigten noch nicht gerecht abgefunden seien, sagte der Vorsitzende des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG), Andreas Meyer. Der BCG fordert von dem Unternehmen einen Schadensausgleich in Milliardenhöhe für die noch lebenden deutschen Contergan-Opfer.

Nach dem Skandal hatte Grünenthal sich verpflichtet, gut 100 Millionen Mark (rund 51,13 Millionen Euro) zur Entschädigung bereitzustellen. Betroffenen erhalten heute monatliche Renten bis zu 545 Euro. Dies reiche jedoch angesichts der schweren Folgen nicht aus. «Jetzt erwarten wir ein besseres Angebot.»

Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid wurde ab 1. Oktober 1957 rezeptfrei verkauft und als hochwirksames Schlafmittel angepriesen. Anfang 1960 fiel auf, dass immer häufiger Kinder mit missgebildeten inneren Organen und Gliedmaßen geboren wurden. Hersteller Grünenthal nahm das Medikament im November 1961 vom Markt. Bis dahin kamen in Deutschland etwa 5000 teilweise schwer missgebildete Kinder zur Welt - rund 2800 von ihnen leben noch.

Contergan-Film kommt im November

Als im April 1967 Anklage gegen mehrere Grünenthal-Verantwortliche erhoben wurde, waren die geschädigten Kinder zwischen fünf und neun Jahren alt. Die Anklageschrift umfasste knapp 1000 Seiten, mehr als 1200 Zeugen wurden vernommen. Im Dezember 1970 endete der Prozess mit einem Vergleich.

Für Aufregung sorgt bis heute ein Spielfilm des WDR mit dem Titel «Eine einzige Tablette», der monatelang die Gerichte beschäftigte. Grünenthal und ein Anwalt, an dessen Lebensgeschichte sich der Film orientiert, hatten zahlreiche Stellen des Drehbuchs kritisiert und auf eine angebliche Verdrehung historischer Tatsachen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab in einer Eilentscheidung den Film frei. Er soll im November gezeigt werden. (AP)

 
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