netzeitung.deGutachter hält Mitjas Mörder für schuldfähig

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Blumen auf dem Grab des ermordeten Mitja (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Blumen auf dem Grab des ermordeten Mitja
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Im Mordfall Mitja sieht ein Psychologe den Angeklagten als voll schuldfähig an. Er sieht eine hohe Rückfallgefahr.

Der Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig war zum Zeitpunkt der Tat nach Angaben des psychiatrischen Gutachters uneingeschränkt schuldfähig. Professor Hans-Ludwig Kröber sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Leipzig, der 43 Jahre alte Uwe K. sei zwar betrunken gewesen, dies habe seine Steuerungsfähigkeit aber nicht beeinträchtigt.

K. habe sich in einer persönlichen Krisensituation befunden, als er Mitja vergewaltigte und erstickte, sagte er. Deshalb bleibe auch ein Risiko, dass er sich wieder an einem Kind vergehen würde, falls er in Freiheit käme und sich wieder in einer Krise befände.

Kröber stufte den Angeklagten als alkoholabhängig ein. Seinem Gutachten zufolge hat Uwe K. eine pädophile Neigung. Selbst als Kind zwei Mal sexuell missbraucht, habe er mit 16 Jahren zum ersten Mal ein Mädchen missbraucht. In relativ kurzen Abständen sei es dann zu weiteren Missbrauchshandlungen gekommen.

Im ersten Fall wurde das Verfahren im Jahr 1980 noch eingestellt. 1981 und 1983 wurde Uwe K. wegen Kindesmissbrauchs jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. 1985 erhielt er eine zweijährige Freiheitsstrafe, weil er erneut ein Mädchen missbraucht hatte. Damals war auch erstmals festgestellt worden, dass K. zur Tatzeit betrunken war.

1987 wurde er nach dem Missbrauch einer Siebenjährigen zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Gutachter berichtete, dass K. sich in den Folgejahren bemüht habe, ein unauffälliges und normales Leben zu führen. Stets habe er versucht, sich sozial zu integrieren. K. habe nie eine Versorgungsmentalität an den Tag gelegt, sondern sich stets bemüht, sich und seine Familie durch Einkommen aus geregelter Arbeit selbst versorgen zu können.

Ausgeprägte Pädophilie
Eine Persönlichkeitsstörung habe er bei dem 43-Jährigen nicht feststellen können, sagte Kröber. Allerdings bescheinigte er K. eine ausgeprägte Pädophilie und eine konstante sexuelle Ausrichtung auf Kinder. Diese Neigung habe zunächst ausschließlich Mädchen und erst in späteren Jahren auch Jungen gegolten.

Sexuell aggressiv gegen einen Jungen verhielt sich K. laut Kröber erstmals 1997, nachdem er seine Neigung zu Sex mit Kindern jahrelang unter Kontrolle gehabt habe. Beim Versuch, sich einem Jungen zu nähern, sei er erstmals auch gewalttätig geworden und habe das Kind geschlagen. Kröber erklärte, der Täter habe Mitja am 22. Februar 2007 mit dem festen Plan mit zu sich nach Hause genommen, den Jungen missbrauchen zu wollen.

Auf die Frage, ob K. dabei auch schon vorgehabt habe, Mitja zu töten, sagte Kröber, der 43-Jährige habe bis zur Vergewaltigung des Kindes beharrlich ausgeblendet, was danach kommen könnte. Uwe K. hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, Mitja am 22. Februar missbraucht und getötet zu haben.

Das Gutachten Kröbers wird mit darüber entscheiden, ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Die Plädoyers sind für den morgigen Freitag, die Verkündung des Urteils für den kommenden Dienstag vorgesehen. (AP)