04.09.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Teddys vor der Gartenanlage, in der Mitjas Leiche gefunden wurde.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Uwe K., mutmaßlicher Mörder des neunjährigen Mitja, traf sich nach der Tat tagelang mit einem Trinkkumpanen. Der sagte vor Gericht, K. habe sich «ganz normal» verhalten.
Keine Spur von Nervosität nach der schrecklichen Bluttat. «Ganz normal» habe sich Uwe K., mutmaßlicher Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig, in den Tagen nach der Tat verhalten. Das schilderte ein Bekannter des Angeklagten vor dem Landgericht Leipzig, als er als Zeuge in dem Mordprozess aussagte.
K. sei am Nachmittag des 23. Februar zu ihm gekommen. Sie hätten dann gemeinsam vier bis fünf Bier getrunken, sagte der Zeuge. Einen Tag zuvor hatte K. laut eigenem Geständnis Mitja in seiner Wohnung vergewaltigt und erwürgt. Die Leiche will er erst in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar beseitigt haben.
Auch an den folgenden Tagen bekam der Zeuge Besuch von K.. Wieder hätten sie gemeinsam Bier getrunken, sich unterhalten und ferngesehen. Das Verhalten K.s sei nicht auffällig gewesen. Er habe im Fernsehen auch das Fahndungsbild gesehen, das Mitja zusammen mit dem 43-Jährigen in der Straßenbahn zeigt. Erkannt haben will er seinen Freund jedoch nicht.
Lebenslang erwartetAm 25. Februar sei K. dann zu sich nach Hause aufgebrochen, dort aber nicht angekommen. Er selber habe an dem Abend gesehen, dass der Kleingarten seines Freundes hell erleuchtet war. Als er seinem Freund Bescheid sagen wollte und zu dessen Wohnung ging, war dort bereits die Polizei. Die Ermittler hatten Mitjas Leiche in der Nacht zum 25. Februar in K.s Gartenlaube gefunden.
Mitjas Eltern hatten den Jungen am 22. Februar als vermisst gemeldet. Nachdem die Leiche gefunden worden war, floh K.. Am 1. März warf er sich vor die Straßenbahn, überlebte den Selbstmordversuch jedoch.
Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Dann erwartet das Gericht auch ein psychiatrisches Gutachten. K. muss mit einer lebenslangen Strafe rechnen, ob er sie im Gefängnis verbüßt oder in einer psychiatrischen Klinik, wird das Gutachten zeigen. Das Urteil soll am 11. September fallen. (nz/dpa)