21.07.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Marco W.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der türkische Anwalt des britischen Mädchens will eine höhere Haftstrafe für den Deutschen Marco fordern. Der Jugendliche habe ein Kind vergewaltigt, so der Vorwurf.
Im Prozess gegen den 17-jährigen Schüler Marco in der Türkei strebt der türkische Anwalt des britischen Mädchens eine Verurteilung wegen Vergewaltigung an. «Laut türkischem Recht kann bei Vergewaltigung von Kindern eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden. Das werde ich beantragen», sagte Anwalt Ömer Aycan der «Bild»-Zeitung. Türkische Rechtsexperten hatten indes schon früher darauf hingewiesen, dass derartige Höchststrafen für Erwachsene gelten, für Minderjährige die Strafe laut Gesetz auf die Hälfte zu reduzieren sei.
Der angebliche Vorwurf der Vergewaltigung beruht auf einem ärztlichen Gutachten, von dem am Freitag eine türkische Zeitung berichtet hatte. Marcos Anwalt Jürgen Schmidt hatte bestritten, dass es ein solches Gutachten gebe, wonach Marco die 13-Jährige vergewaltigt haben soll. Der Schüler aus Uelzen in Niedersachsen sitzt seit mehr als drei Monaten in Antalya unter dem Vorwurf in Haft, die junge Britin sexuell missbraucht zu haben. Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 8. August anberaumt. (dpa)