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Kanzlerin Merkel sagt Marco W. Unterstützung zu

27. Jun 2007 11:52, ergänzt 21:06
Der beschuldigte Marco W.
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Er habe sie im Schlaf sexuell belästigt, sagt die Britin über Urlaubsflirt Marco W. Das türkische Justizministerium hat derweil eine Abschiebung in Aussicht gestellt, Kanzlerin Merkel Hilfe.

Für Marco waren es gemeinsame Zärtlichkeiten, für sein angebliches Opfer sexuelle Belästigungen: Der in der Türkei inhaftierte 17 Jahre alte Schüler aus Uelzen wird von seiner 13 Jahre alten Urlaubsbekanntschaft weiter beschuldigt. Marco habe sie zwar nicht vergewaltigt, sich aber gegen ihren Willen im Bett auf sie gelegt, als sie schon eingeschlafen war, sagte die 13-jährige Britin nach Zeitungsberichten vom Mittwoch vor dem Staatsanwalt im türkischen Antalya aus. Damit widersprach sie Marcos Schilderungen von einem normalen Urlaubsflirt.

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Nach den Worten von Marcos Anwalt Jürgen Schmidt haben frühere Aussagen des britischen Mädchens jedoch möglicherweise keinen Bestand mehr. «Meines Wissens ist diese Aussage längst widerrufen», sagte Schmidt am Mittwoch dem Sender RTL. Er ließ offen, auf welche der Aussagen des Mädchens er sich bezog. Sein Mandant sitzt seit rund zehn Wochen unter dem Vorwurf in Haft, die Disco-Bekanntschaft sexuell missbraucht zu haben.

In Antalya dementierte am Mittwoch der von der türkischen Anwaltskammer bestellte Anwalt des Mädchens, dass die Mutter die Anzeige zurückgezogen habe. Die Anzeige müsse schriftlich zurückgezogen werden, sage er der Nachrichtenagentur Anadolu. Er habe jedoch kein entsprechendes Schreiben erhalten. Da der Prozess inzwischen eröffnet sei, könne sowieso nur noch das Gericht über eine eventuelle Freilassung Marcos entscheiden.

Hintergrund:
Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in den ARD-«Tagesthemen», dass die Bundesregierung Marco unterstützen wolle. «Zunächst geht es jetzt darum, dass wir dem Jungen helfen, und das tut die Bundesregierung gemeinsam mit allen anderen, die dazu einen Beitrag leisten können», sagte Merkel. Es sei wichtig, dass der Junge ganz schnell wieder nach Deutschland komme.

Abschiebung in Aussicht gestellt

Sollte der 17-Jährige verurteilt werden, könnte er die Strafe in Deutschland verbüßen, berichtete Anadolu unter Berufung auf Sachverständige des Justizministeriums in Ankara. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung habe er die Möglichkeit, auf Grund bestehender Abkommen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Einer Verbüßung der Reststrafe in der Heimat müssten die zuständigen Behörden beider Länder zustimmen.

Nach Angaben der 13-jährigen Britin hatte sie sich mit Marco am Abend in der Discothek getroffen und gestritten. Als sie mit ihrer Schwester und ihrer Freundin später im Hotelzimmer gewesen seien, sei Marco mit einem Freund gekommen. «Er wollte sich bei mir entschuldigen», zitierten die Zeitungen «Bild» und «Hürriyet» am Mittwoch. «Wir haben sie hereingelassen. Eine Weile saßen wir auf dem Bett und haben uns unterhalten.» Weil sie müde gewesen sei, habe sie sich trotz des Besuches «neben dem Beschuldigten» schlafen gelegt.

«Ich schubste ihn weg»

«Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, fühlte ich den Beschuldigten auf mir», sagte die Britin. «Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen.» Laut «Hürriyet» sagte die 13-Jährige weiter: «Von einer Vergewaltigung kann keine Rede sein. ... Aber das Ganze ist ohne meine Einwilligung geschehen.» Im Gegensatz zur Aussage des Mädchens hatte Marco in einem Interview erklärt, die Initiative sei von der 13-Jährigen ausgegangen. Auf Grund einer Anzeige der Eltern des Mädchens sitzt Marco seit April in Untersuchungshaft. Der nächste Gerichtstermin ist am 6. Juli.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg leitete ebenfalls ein Ermittlungsverfahren gegen den 17-Jährigen ein. «Wir sind auf Grund der Medienberichte tätig geworden», sagte Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke am Mittwoch. Die Türkei könne das Verfahren nun auf dem Wege der Rechtshilfe an Deutschland abgeben. «Wir warten ab, ob die Türkei auf uns zukommt», sagte Warnecke.

Das deutsche Strafrecht gilt nach Paragraf 5 des Strafgesetzbuches auch im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verstößt, erklärte Jörg Fröhlich von der Generalstaatsanwaltschaft Celle. «Der Paragraf bietet die Möglichkeit, in Ausnahmesituationen sachgerecht zu reagieren.» Der Paragraf 176 stelle sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen unter Strafe.

Vertrauen in türkische Behörden

Das gelte auch für minderjährige Täter über 14 Jahren. «Mir persönlich ist aber noch kein solcher Fall bekannt, der verhandelt worden ist», sagte Fröhlich. Sollte die Türkei das Verfahren auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe abgeben wollen, könnte die niedersächsische Kontaktstelle des Zentralen Europäischen Justiziellen Netzwerks (EJN) an der Generalstaatsanwaltschaft Celle das sonst langwierige Verfahren beschleunigen, sagte Fröhlich. Bisher habe es keine negativen Erfahrungen mit den türkischen Behörden gegeben.

Wie der Stuttgarter Rechtswissenschaftler Christian Rumpf erklärte, komme auf Marco bei einer Verurteilung in der Türkei vermutlich eine Bewährungs- oder Geldstrafe zu. Das türkische Strafgesetz gehe bei Kindesmissbrauch von einem Strafrahmen von drei bis acht Jahren für Erwachsene aus. «Für Minderjährige zwischen 15 und 18 ist die Strafe jedoch laut Gesetz auf die Hälfte zu reduzieren.» Das Gericht habe zudem einen gewissen Spielraum: Es könne auf Jugendliche zugeschnittene Erziehungsmaßnahmen anordnen oder aber eine Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umwandeln.

Das Zentrum für Türkeistudien in Essen wandte sich gegen politischen Aktionismus. «Der Richter in Antalya wird sich gegen den Versuch der politischen Einflussnahme sicherlich zur Wehr setzen, um keinen Anlass zu bieten, die Unabhängigkeit der türkischen Justiz in Zweifel zu ziehen», sagte der Direktor des Zentrums, Faruk Sen. (dpa)

 
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