07.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Vier Jahre und drei Monate Haft
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH
Im Gammelfleisch-Prozess in Oldenburg ist der angeklagte Händler zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein lebenslanges Berufsverbot wurde nicht verhängt.
Im Oldenburger Gammelfleisch-Prozess ist der angeklagte Großhändler zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Zudem erhielt Alfons B. aus Lastrup am Donnerstag fünf Jahre Berufsverbot.
Das Landgericht Oldenburg sah Betrug, versuchten Betrug, Insolvenzverschleppung und Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Haft sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Die Verteidigung hielt eine Geldstrafe oder Haft zur Bewährung für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft warf Alfons B. vor, tonnenweise nicht zum Verzehr geeignetes, falsch etikettiertes und aufgespritztes Fleisch vermarktet zu haben. Im April 2006 holte er demnach bereits beschlagnahmtes Fleisch aus einem Kühlhaus und verkaufte es. Dabei habe er behauptet, das Fleisch sei wieder freigegeben.
Der Angeklagte bestritt zum Prozessbeginn im Januar alle Vorwürfe und schlug einen für ein Geständnis angebotenen Strafnachlass aus. Er sitzt seit Herbst 2006 wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft, kam aber im April gegen Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro frei.
Das Bundesverfassungsgericht sorgte unterdessen auf Antrag des Norddeutschen Rundfunks mit einer Eilentscheidung dafür, dass Fernsehteams bei der Urteilsverkündung im Landgericht Aufnahmen machen durften, wie der Sender mitteilte. Die Oldenburger Richter hatten zuvor die Auffassung vertreten, dass Richter und Schöffen nicht gefilmt werden dürfen. Daraufhin legte der NDR in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Radio Bremen schloss sich der Beschwerde an. (AP)