04.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Am Berliner Klinikum Charité tötete eine Schwester schwer kranke Patienten, wie sie selbst gestand.
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In einem anderen Krankenhaus habe er einen Fall erlebt, der sich später in Luft auflöste, verteidigt sich ein Charité-Oberarzt. Deshalb sei er trotz Argwohns nicht gegen die nun wegen Mordes angeklagte Schwester vorgegangen.
Im Prozess um die Morde an der Berliner Charité hat sich ein Oberarzt verteidigt, warum er erst so spät den Verdacht gegen die angeklagte Klinikschwester gemeldet hat. Ein Mordverdacht gegen die Angeklagte hätte nach Meinung des Mediziners nur erhoben werden dürfen, wenn es einen direkten Augenzeugen gegeben hätte. Der 41 Jahre alte Arzt sagte am Montag als Zeuge vor dem Berliner Landgericht aus. Dort muss sich die 54 Jahre alte Krankenschwester wegen sechsfachen Mordes verantworten. Sie hatte zu Prozessbeginn vier Tötungen von schwer kranken Patienten gestanden und beruft sich dabei auf Sterbehilfe.
Zu spät eingeschritten?Bei dem Prozess geht es auch um die Frage, ob die Kollegen und Vorgesetzten der Krankenschwester früher hätten einschreiten sollen. Der Oberarzt erfuhr nach seinen Worten am 27. September 2006 von dem Verdacht eines Pflegers. Dieser habe sich bereits im August über Vorgänge um den Tod eines Patienten gewundert. Der Pfleger war zunächst im Urlaub unerreichbar. Er hatte hinter einem Vorhang gehört, wie die Krankenschwester eine Ampulle aufzog. Diese fand er nach dem Tod des Patienten in einem Papierkorb. Der Oberarzt erklärte, er habe lange überlegt. Aber nach den ihm mitgeteilten Ereignissen hielt er einen Mordverdacht gegen die Angeklagten zunächst für «absolut unberechtigt».
Er habe sich entschieden, den Chef der Intensivstation unter der Prämisse «Gerücht» zu informieren. Bis zur Festnahme der Angeklagten Anfang Oktober geschah laut Anklage ein weiterer Mord auf der Intensivstation. Die Nebenklage geht davon aus, dass möglicherweise drei Tötungen hätten verhindert werden können, hätte die Klinik rechtzeitig reagiert.
Erfahrungen einfließen lassenDer Oberarzt, der als Zeuge mit einem Rechtsbeistand zum Prozess erschien, erklärte, er habe in einem anderen Krankenhaus einen Fall erlebt, der sich hinterher in Luft aufgelöst habe. Seiner Auffassung nach hatte die Angeklagte ein Recht auf ein Gespräch. Es sei nicht auf einen oder zwei Tage angekommen. Heute, nach dem Geständnis der Krankenschwester, klinge das alles anders, räumte der Oberarzt ein.
Negativ aufgefallen war ihm die Angeklagte demnach nicht. Er schilderte sie als kompetent und hilfsbereit. Es habe mehrere Fälle gegeben, bei denen sie Sterbende und deren Angehörige vorbildlich betreut habe. Fachlich habe es keinen Grund zur Klage gegeben.
Das Klinikum hat inzwischen eine Untersuchungskommission eingesetzt. Das Gremium soll klären, ob Charité-Mitarbeiter gegen Dienstpflichten verstoßen haben. Überprüft werden soll auch, ob es organisatorische Mängel oder Versäumnisse bei der Sicherheit für die Patienten gab. Außerdem gibt es eine Nummer für die Klinikmitarbeiter, bei der sie bei Verdachtsmomenten anonym Hinweise geben können. (dpa)