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Anklage wegen Halleneinsturz in Bayern

24. Apr 2007 11:45
Eissporthalle nach dem Einsturz im Januar 2006
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Für den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall müssen sich fünf Beschuldigte vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob unter anderem Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Fünf Angeklagte müssen sich nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall vor Gericht verantworten. Mehr als 15 Monate nach der Katastrophe hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

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Wie die Behörde am Dienstag weiter mitteilte, wurden die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Beschuldigte eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.

Mehreren Gutachten zufolge haben schwere Mängel bei Planung und Bau der Halle zum Einsturz des Daches geführt, das der hohen Schneelast am 2. Januar 2006 nicht standhielt.

Vier der jetzt angeklagten Männer waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft in maßgeblicher Funktion am Bau der Halle in der Zeit vom April 1971 bis zum Oktober 1973 beteiligt. Bei dem fünften Angeklagten handelt es sich um einen Bauingenieur, der im März 2003 trotz auffälliger Wasserflecke in der Holz-Dachkonstruktion der gesamten Halle einen guten Zustand bescheinigt hatte.

Beim Einsturz der Halle waren 15 Kinder und Frauen ums Leben gekommen, 34 Menschen wurden verletzt. (nz/dpa/AP)

 
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