30.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Vorsicht! Sich hier zum Liebesspiel hier niederzulassen, kann teuer werden
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Kein Aprilscherz: Weil es bei früheren Sommerfesten zu freizügig zuging, hat eine brandenburgische Gemeinde ihren Bußgeldkatalog geändert.
Beamte bremsen Frühlingsgefühle: Bei Sex unter freiem Himmel wird im Feriengebiet Schlaubetal in Ostbrandenburg künftig ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Eine entsprechende Verordnung habe das Ordnungsamt in Müllrose (Märkisch-Oderland) zum 1. April erlassen, sagte Amtsdirektor Detlef Meine am Freitag und bestätigte einen Bericht der «Märkische Oderzeitung». Dies sei kein Aprilscherz. Die Verordnung untersage das «Ausüben von öffentlich wahrnehmbaren sexuellen Handlungen (z.B. Freiluftsex)».
Das Liebesspiel im Freien ist nach dem Strafgesetzbuch jedoch ohnehin strafbar, sofern damit absichtlich oder wissentlich ein öffentliches Ärgernis erregt wird. Der Paragraf sei aber zu unbestimmt, sagte Meine.
Beim Sommerfest in Müllrose habe es wiederholt Probleme mit Paaren gegeben, die ihrer gegenseitigen Zuneigung in aller Öffentlichkeit freien Lauf ließen. «Auf dem Fest sind aber auch viele Kinder, das geht so nicht», sagte Meine. (dpa)