27. Mrz 2007 16:39
Die Tochter eines toten Wiesbadeners will aus dessen Asche einen Diamanten pressen lassen. Ihre Großmutter ist dagegen. Beide berufen sich auf den Willen des Verstorbenen.
Das Amtsgericht Wiesbaden hat am Dienstag weiter darüber beraten, ob aus der Asche eines Toten ein Diamant gepresst werden kann. Die Überreste des gestorbenen Wiesbadeners werden damit vorerst nicht an die Tochter herausgegeben, sondern bleiben beim Wiesbadener Friedhofsamt. Die Mutter des Toten hatte am 8. März eine Verfügung dagegen erwirkt, dass die Urne in die Schweiz überführt werden sollte. Dort wollte die Tochter aus der Asche einen Diamanten fertigen lassen. Gegen die Verfügung legte die Tochter Widerspruch ein.
Das Urteil soll am nächsten Dienstag (3. April) verkündet werden. «Entscheidend für diesen Rechtsstreit ist der Wille des Verstorbenen», sagte die Tochter bei der Verhandlung am Dienstag.
Ihr krebskranker Vater habe ihr im November mitgeteilt, er wolle zu einem Diamanten gepresst werden. Die Mutter des Toten bestreitet diesen Wunsch. «Bald liege ich auch hier», soll ihr Sohn nach einem Friedhofsbesuch im Dezember gesagt haben. «Wir verstehen diese Aussage so, dass der Wille des Verstorbenen eine normale Bestattung war», sagte Anwalt Boris Kiedrowicz. Einen Vergleich lehnten beide Parteien ab (Az: 91 C 12 74/07). (dpa)