26. Jan 2007 18:43
Was tatsächlich im Himalaya mit dem Bruder des Bergsteigers Messner passiert ist, werden wir wohl nie erfahren. Den Rechtsstreit um ein Buch über den Todesfall hat Messner jedenfalls gewonnen.
Von Kienlin hatte in dem Buch «Die Überschreitung» Messner eine Mitverantwortung für den Tod von dessen Bruder Günther gegeben. «Ich bin zutiefst befriedigt, dass der Wahrheit zum Recht verholfen wurde», kommentierte Messner das Urteil. Von Kienlin nannte die Entscheidung dagegen in einer Pressemitteilung einen «Pyrrhussieg Messners», da er das Buch nicht habe unterdrücken können.Der Streit um den Tod Günthers zwischen Messner und Teilnehmern der Besteigung des Nanga Parbat vor fast 37 Jahren ist einer der erbittertsten Konflikte in der Geschichte des Alpinismus. Was 1970 tatsächlich im Himalaya passierte, bleibt weiter offen: «Das ist auch mit diesem Urteil nicht aufgeklärt», sagte Rechtsanwalt Werner Riegl, der von Kienlin und den beklagten Herbig-Verlag vertrat.
Ob sie gegen das Urteil in die Berufung gehen wollen, ist noch offen. «Wir müssen mal schauen, was da drin steht», sagte Riegl. Der Prozess hatte sich dreieinhalb Jahre hingezogen. Schon kurz nach der Buchveröffentlichung hatte Messner im Juli 2003 eine einstweilige Verfügung gegen die Passagen aus dem Buch erwirkt, die er als «Rufmord» sieht. Der Verlag habe betreffende Stellen herausgenommen, sagte Riegl.
«Die unterschiedlichen Versionen bleiben», sagte von Kienlin. Er hatte Messner in dem Buch vorgeworfen, er habe seinen Bruder Günther möglicherweise nach der Besteigung des 8125 Meter hohen Nanga Parbat allein über den gekommenen Weg zurückgeschickt, um selbst durch Übersteigen des Berges und den Abstieg über eine andere Route weltberühmt zu werden.
Messner beteuert, mit seinem Bruder gemeinsam abgestiegen zu sein. Günther sei dabei von einer Eislawine erfasst worden. Günthers Leiche war im Oktober 2005 entdeckt worden. Der Fund hatte keine Klarheit über die Todesumstände gebracht und den Streit nicht beendet.
Der 72-jährige von Kienlin stützte seine Version auf handschriftliche Tagebuchaufzeichnungen von 1970. Messner bezeichnete diese als nachträgliche Fälschung. Die Hamburger Richter konnten dem Urteil zufolge auch anhand von zwei Gutachten nicht sicher feststellen, ob die Aufzeichnungen von 1970 stammten. Für seine Äußerungen über Messner habe von Kienlin keine Beweise erbracht. (nz)