netzeitung.deHaft für Selbstmordpillen-Händler

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Der Wuppertaler vor Gericht (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Der Wuppertaler vor Gericht
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Weil er im Internet mit tödlich wirkenden Pillen gehandelt hatte, haben Richter in Wuppertal einen 23-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Mindestens zwei seiner Kunden hatten mit den Tabletten Selbstmord verübt.

Das Wuppertaler Landgericht hat am Mittwoch einen Party- Veranstalter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, weil er Pillen für Selbstmörder über das Internet vertrieben hatte. Die Richter sprachen den 23-Jährigen wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln in 16 Fällen schuldig. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Der Angeklagte war nach Ansicht der Richter besonders skrupellos, mit großer krimineller Energie und konspirativen Methoden vorgegangen. Mindestens zwei Menschen waren durch die Medikamenten- Cocktails des Wuppertalers ums Leben gekommen. Sieben waren ins Koma gefallen und hatten überlebt. Drei Käufer behielten bleibende gesundheitliche Schäden zurück. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von sechs Toten ausgegangen und hatte fünf Jahre Haft gefordert.

Die Verteidigung begründete die angestrebte Revision damit, dass die Abnehmer die Medikamente in Tötungsabsicht bestellt und völlig freiwillig eingenommen hätten. Der Vorsitzende Richter Ralph von Bargen betonte zugleich, Beihilfe zum Selbstmord nicht strafbar sei. Allerdings habe der Internet-Händler die körperlichen Schäden der Überlebenden zu verantworten.

Die Ermittlungen gegen den Wuppertaler waren durch das Schicksal eines seiner Abnehmer im brandenburgischen Eberswalde ins Rollen gekommen. Der junge Mann hatte in einem Hotelzimmer mehrere Tage lang im Koma gelegen. (nz)