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Freispruch im Hagener «Ehrenmord»-Prozess

10. Nov 2006 15:21
Strafgesetzbuch
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Trotz großer Beweislast hat der Richter einen angeklagten Türken in Hagen freigesprochen. Die Morde an der 32-jährigen Frau und dessen Freund bleiben damit zunächst ungesühnt.

Von Helge Toben

Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser alte Rechtsgrundsatz sorgte am Freitag im Hagener «Ehrenmord»-Prozess für den Freispruch eines 38-Jährigen. Der Türke war angeklagt gewesen, am vergangenen Silvesterabend in Iserlohn die 32-jährige ehemalige Lebensgefährtin seines Bruders und deren 23-jährigen neuen Freund auf der Straße aus nächster Nähe mit Kopfschüssen getötet zu haben. Tatmotiv soll laut Staatsanwaltschaft die Wiederherstellung der «Familienehre» gewesen sein. Aus Mangel an Beweisen wurde der Iserlohner nun freigesprochen.

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Das Opfer hatte über fünf Jahre mit dem Bruder des Angeklagten zusammengelebt. Sie hatten einen zur Tatzeit zweijährigen Sohn. Im August 2005 trennten sie sich. Danach schikanierte ihr ehemaliger Partner die Frau. Der Streit eskalierte, als sie eine neue Beziehung einging.

Der Vorsitzende Richter Horst Werner Herkenberg sprach in der Urteilsbegründung von einem «unerträglichen Kesseltreiben» mit Einschüchterungsversuchen, Beschimpfungen, Auflauern und sogar Todesdrohungen. Dem Mann sei zeitweise gerichtlich verboten worden, sich der Frau zu nähern. Drei Wochen vor der Tat kam es zu einer Schlägerei zwischen den Familien des neuen Partners und des Angeklagten, bei der auch Eisenstangen zum Einsatz kamen.

Schwer verletzt überlebt

In der Silvesternacht spitzte sich die Dramatik zu. Als sich gegen 23:20 Uhr die 32-Jährige, ihr Freund und ein 19-jähriger Cousin am Rande einer Silvesterfeier auf der Straße aufhielten, kam aus dem Halbdunkel der Täter, rief der Frau «Du Schlampe» zu und schoss aus höchstens 50 Zentimetern je zwei Mal in die Köpfe der Opfer. Ein weiterer Schuss durchschlug den Kopf des Cousins, der aber trotzdem fliehen konnte und sogar noch selbst die Polizei verständigte. Er überlebte schwer verletzt. Einen Täter konnte er später aber nicht identifizieren.

Aufgrund der polizeibekannten Vorgeschichte gerieten der ehemalige Partner des Opfers und seine beiden älteren Brüder schnell unter Verdacht. Alle hatten jedoch ein Alibi. Erst Anfang April wurde dann der 38-Jährige mittlere Bruder verhaftet. Schmauchspuren an seiner Kleidung und den Händen sollten ihn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor Gericht überführen.

Täter aus dem «Kreis der Familie»

Im Prozess konnte das Gutachten eines Sachverständigen letztlich jedoch keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Spuren und einer Täterschaft des Mannes nachweisen. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft lautete daher wie das der Verteidigung: Freispruch.

Das Unwohlsein mit dem Urteil war dem Vorsitzenden Richter Horst Werner Herkenberg anzumerken. «Das Verfahren endet in einer Grauzone», sagte er. Es gebe keine ausreichende Gewissheit für eine Verurteilung des 38-Jährigen. Daher gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Andererseits könne die Kammer den Angeklagten als Täter nicht sicher ausschließen. «Wir gehen davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt.» (dpa)

 
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