20. Okt 2006 16:23
Kieselsteine, Sanitär-Notdienst, die letzte Ölung vom Pfarrer: Ein Mann aus Rendsburg hat seinen Nachbarn mit ungewollten Bestellungen zugeschüttet. Das bekam diesem gar nicht gut.
Mit einer Flut falscher Bestellungen hat ein Mann aus Schleswig-Holstein seinen Nachbarn beinahe in den Wahnsinn getrieben - nun beschäftigt der Fall sogar das Bundesverfassungsgericht. Bei 35 Firmen hatte der Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Raum Rendsburg Waren und Dienstleistungen geordert. Als Lieferanschrift nannte er stets den Namen und die Anschrift seines Nachbarn. Seinem geplagten Opfer wurde mehrmals Heizöl gebracht, ein Recyclinghof wollte seine Couch abholen, ein Sanitär-Notdienst klingelte wegen angeblich verstopfter Toiletten - und einmal kippte ein Laster eine komplette Ladung Kies auf sein Grundstück. Nicht bewiesen werden konnte im Prozess der Vorwurf, einmal sei sogar der Pfarrer zur letzten Ölung erschienen.
Das Amtsgericht Rendsburg verurteilte die Nervensäge wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, weil der Stress den Nachbarn krank gemacht hatte. Er musste sich wegen Nervosität und Schlafstörungen monatelang mit Psychopharmaka behandeln lassen.
Der Querulant wollte die Strafe nicht akzeptieren und klagte bis nach Karlsruhe - ohne Erfolg. Die Verurteilung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Willkürverbot, befanden die Verfassungsrichter in einem Beschluss vom Freitag.(nz)