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Lebenslang für 25-Jährigen «Ehrenmörder»

29. Sep 2006 17:02
Im Wiesbadener «Ehrenmord»-Prozess haben die Richter ihr Urteil gefällt. Sie sehen keine Anzeichen dafür, dass der 25-jährige türkische Angeklagte seine Schwester im Affekt tötete.

Das Landgericht in Wiesbaden hat den 25 jährigen Angeklagten Ali K. im Wiesbadener «Ehrenmord»-Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2005 seine Schwester aus niederen Beweggründen ermordet hatte. Grund dafür war ihre Beziehung zu einem Deutschen.

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«Er fühlte sich berufen, sie mit dem Tod zu bestrafen», sagte der Vorsitzende Richter. Die Verteidigung nannte das Urteil fehlerhaft und kündigte Revision an.

Der Türke hatte seine 20 Jahre alte Schwester in einer Gartenhütte in Wiesbaden mit mehreren Schüssen in Bauch und Kopf getötet. Sie war neun Tage zuvor von zu Hause weggelaufen und hatte sich in der Hütte versteckt, die der Mutter ihres damals 28 Jahre alten Freundes gehörte.

Der Bruder verabredete sich mit ihr zu einer Aussprache. Doch stattdessen brachte er sie um. Der Freund der jungen Frau fand sie später blutüberströmt in der Hütte. Der Bruder stellte sich am selben Abend der Polizei.

Angeklagter spricht von Affekt

Ali K. gestand die Tat. Er behauptete jedoch, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als «Versager» beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und geschossen. Von einem «Ehrenmord» könne keine Rede sein.

Die Richter halten das für unglaubwürdig. Ihrer Ansicht nach hatte der Schütze seiner Schwester in Gesprächen versichert, ihr werde nichts geschehen. Außerdem habe er sich am Tag vor der Tat mit dem Freund getroffen und versprochen, die Formalitäten für eine Hochzeit zu klären. Dadurch hätten sich das Opfer und ihr Freund in Sicherheit gewähnt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Es stellte aber keine besondere Schwere der Schuld fest.

Die Verteidiger hatten auf Totschlag plädiert. Nach dem Urteil kritisierten sie, das Gericht habe sich nicht objektiv mit dem Fall auseinander gesetzt. Es gebe keine Beweise für einen «Ehrenmord». (nz)

 
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