Ali K. gestand die Tat. Er behauptete jedoch, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als «Versager» beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und geschossen. Von einem «Ehrenmord» könne keine Rede sein. Die Richter halten das für unglaubwürdig. Ihrer Ansicht nach hatte der Schütze seiner Schwester in Gesprächen versichert, ihr werde nichts geschehen. Außerdem habe er sich am Tag vor der Tat mit dem Freund getroffen und versprochen, die Formalitäten für eine Hochzeit zu klären. Dadurch hätten sich das Opfer und ihr Freund in Sicherheit gewähnt.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Es stellte aber keine besondere Schwere der Schuld fest.
Die Verteidiger hatten auf Totschlag plädiert. Nach dem Urteil kritisierten sie, das Gericht habe sich nicht objektiv mit dem Fall auseinander gesetzt. Es gebe keine Beweise für einen «Ehrenmord». (nz)