Pillen an Lebensmüde im Internet verkauft
14. Sep 2006 20:06
 |  Medikamente | Foto: dpa |
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Ein 23-jähriger Wuppertaler hat mit der Todessehnsucht vieler Menschen ein lukratives Geschäft gemacht – und den Tod von sechs Menschen zu verantworten. Er verkaufte ihnen lebensgefährliche Medikamente über das Internet.
Gewinnbringend und tödlich ist das Internetgeschäft eines 23-Jährigen aus Wuppertal verlaufen: Sechs Menschen kamen durch die Pillen, die der Eventmanager an Selbstmord-Kandidaten verkaufte, ums Leben. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erhob am Donnerstag Anklage wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 19 besonders schweren Fällen. Der Mann hatte sich unter dem Namen «Buddha» in Gesprächsforen für Selbstmörder eingelinkt, heißt es in der Anklageschrift. Dabei gab er sich teils als Medizinstudent, teils als Selbstmord- Williger aus und bot ein buchstäblich todsicheres Mittel an.
Tagelanges Koma
Ein weiterer Fall, bei dem ein Mann die Medikamente lediglich gegen seine Nervenkrankheit eingesetzt hatte, wird zwar ebenfalls zur Anklage gebracht, jedoch nicht als besonders schwer eingestuft. Falls der Angeklagte schuldig gesprochen wird, drohen ihm für jede schwere Tat bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.20 Mal soll der Angeklagte Päckchen mit Anti-Epileptika und starken Beruhigungspillen verschickt haben - für 200 bis 1500 Euro pro Portion. Sechs Empfänger nahmen sich mit den Arzneimitteln das Leben. Die anderen Geschädigten fielen tagelang ins Koma. Aufgedeckt wurde das Ganze, als ein 19-Jähriger aus dem brandenburgischen Eberswalde halb tot in einem Hotel gefunden worden war - der zwölfte Fall des Tatverdächtigen.
Schwierige Rechtslage
«Der Mann konnte ins Leben zurückgeholt werden, allerdings mit dramatischen körperlichen Konsequenzen», berichtete der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Alfons Grevener. Die Eltern des jungen Mannes, der bereits von Leichenflecken gezeichnet war, schalteten daraufhin die Ermittler ein.Für die Justiz sei der Fall nicht unproblematisch, da weder Selbsttötung noch die Beihilfe dazu in Deutschland strafbar seien, erläuterte Grevener. Trotz der sechs Todesopfer könne der Angeklagte daher nicht wegen eines Kapitaldelikts verurteilt werden. (nz)