Unterdessen erhob die Staatsanwaltschaft Essen in einem weiteren Gammelfleisch-Fall Anklage gegen einen Gelsenkirchener Großhändler. Er soll tonnenweise gefrorenes Fleisch, dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, gekauft, in Hamburg und dem niedersächsischen Melle zwischengelagert und an Fleischverarbeiter verkauft haben. Auch 315 Tonnen Stichfleisch vom Schweinehals habe er an Lebensmittelhersteller weiterverkauft, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Stichfleisch darf laut Gesetz nur für Hundefutter oder technische Fette verwendet werden.Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen der Vorfälle auch gegen einen Fleisch verarbeitenden Betrieb im Kreis Vechta in Niedersachsen. Die Firma müsse gewusst haben, dass es sich um Stichfleisch handelte, sagte Staatsanwalt Bernard Südbeck. Die Lieferscheine seien mit Decknamen wie «Schweine Trimmings» ausgestellt worden.
Der Großhändler hatte bereits 1994 seine Einzelhandelslizenz für Lebensmittel wegen Unzuverlässigkeit abgeben müssen. Die Staatsanwaltschaft Essen wirft ihm seit 2002 eine Reihe schwer wiegender Verfehlungen vor. Unter anderem soll der gelernte Metzgermeister 1,4 Tonnen Straußenfleisch als Rindfleisch weiter verkauft haben. Auch 7,5 Tonnen Spanferkel, das wegen minderer Qualität nur noch als Tierfutter geeignet gewesen wäre, soll er für den menschlichen Verzehr in den Handel gebracht haben. Wann es zu einer Verhandlung vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen kommen wird, steht noch nicht fest. (nz)