04.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Mitarbeiter der Cebit vor Handy-Plakat
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Schnell und schmerzhaft: Eine junge Britin hat in einer Kurznachricht erfahren, dass sie ihren Job verliert. Die Firma begründete die doch eher ungewöhnliche Entlassungsart mit dem Alter der Angestellten.
In Großbritannien ist eine Verkäuferin per SMS entlassen worden. Die 21-jährige Katy Tanner aus Cardiff bekam die Textnachricht aufs Handy geschickt, während sie krank im Bett lag, wie die Tageszeitung «The Times» am Freitag berichtete.
Der Filialleiter der Textil-Einzelhandelskette Blue Banana schrieb demnach: «Wir haben Deine Verkaufszahlen überprüft. Sie sind nicht so hoch, wie sie sein müssten. Deshalb werden wir Deine Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen. Danke für die Zeit, die Du bei uns warst.»
Das Unternehmen verteidigte die ungewöhnliche Entlassungsmethode mit der Begründung, dass junge Mitarbeiter an die Kommunikation per Textnachricht gewöhnt seien. Der Angestellten hätten «die Enttäuschung und die Kosten erspart werden sollen, nur zur Arbeit zu kommen, um dann gekündigt zu werden».
In Deutschland rechtlich unwirksamSchon 2005 war ein britisches Unternehmen in die Schlagzeilen gekommen. Es hatte 2500 Beschäftigte Nachrichten aufs Handy geschickt. In der SMS wurden die Arbeitnehmer aufgefordert, eine bestimmte Nummer anzurufen. Dort teilte ihnen ein Anrufbeantworter mit, dass sie mit sofortiger Wirkung ihren Job verloren hätten.
In Deutschland ist eine Kündigung per SMS rechtlich unwirksam. Nach deutschem Arbeitsrecht muss eine Kündigung stets schriftlich erfolgen und eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet sein.(nz)