Kündigung nach künstlicher Befruchtung
Seine Mandantin sei Ende 2004 entlassen worden, kurz nachdem sie die Schule von ihrer Schwangerschaft unterrichtet hatte, sagte Rechtsanwalt James Jones. Man habe ihr vorgeworfen, gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Der hätte sie dazu verpflichtet, sich der katholischen Glaubenslehre gemäß zu verhalten.
Die katholische Kirche lehnt die künstliche Befruchtung grundsätzlich ab, auch dann, wenn Ei- und Spermazellen von Ehepartnern stammen.
Ein erster Widerspruch der Lehrerin gegen ihre Entlassung blieb erfolglos, darum klagt sie nun vor das Verwaltungsgericht. (nz)

