Reemtsma-Entführer erneut verurteilt
23.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Wegen versuchter Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung erhielt Drach eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. Außerdem wurde er mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt.
Im September 2004 wurde er bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, die er in seiner Zelle angegriffen hatte. Damals wollte er sich der Entnahme einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe widersetzen.
Nun verurteilte ihn ein Richter erneut, weil er sich nach diesem Vorfall dagegen gewehrt hatte, vorübergehend in einer Untersuchungshaftsanstalt untergebracht zu werden.
Außerdem beleidigte Drach die Beamten in einem Brief an das Gericht. «Wollen Sie wegen dieser läppischen Ruhestörung wirklich verhandeln?», las der Richter am Donnerstag aus dem Schreiben Drachs vor. «Diese Drecksäcke haben mich geschlagen und verletzt.» Obwohl er auf eine Anzeige verzichtet habe, werde er nun seinerseits belangt.
Bei der Bemessung der Geldstrafe von 30 Tagessätzen von fünf Euro könne «nur redlich erworbenes Vermögen» zu Grunde gelegt werden, erklärte der Richter. (nz)

