netzeitung.deReemtsma-Entführer erneut verurteilt

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Reemtsma-Entführer Thomas Drach (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Reemtsma-Entführer Thomas Drach
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Der Kidnapper des Millionärs Reemtsma hat eine zusätzliche Haftstrafe erhalten. Er wurde der versuchten Nötigung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden.

Das Hamburger Amtsgericht hat den Entführer des Millionärs Jan Philipp Reemtsma, Thomas Drach, zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt.

Wegen versuchter Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung erhielt Drach eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. Außerdem wurde er mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt.

Der 1998 in Buenos Aires festgenommene Drach musste sich zum zweiten Mal vor Gericht verantworten, seit er zu 14 Jahren Haft wegen erpresserischen Menschenraubs verurteilt wurde.

Im September 2004 wurde er bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, die er in seiner Zelle angegriffen hatte. Damals wollte er sich der Entnahme einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe widersetzen.

Nun verurteilte ihn ein Richter erneut, weil er sich nach diesem Vorfall dagegen gewehrt hatte, vorübergehend in einer Untersuchungshaftsanstalt untergebracht zu werden.

Randale in der Zelle
Drach hatte mit einem Handbesen und einer Kehrschaufel über Stunden gegen seine Zellentür geschlagen und angekündigt, den Raum zu demolieren, sollte er nicht in seine reguläre Zelle gebracht werden. Als bewaffnete Vollzugsbeamte in die Zelle eindrangen, setzte er sich nach Auffassung des Gerichts gegen diese zur Wehr.

Außerdem beleidigte Drach die Beamten in einem Brief an das Gericht. «Wollen Sie wegen dieser läppischen Ruhestörung wirklich verhandeln?», las der Richter am Donnerstag aus dem Schreiben Drachs vor. «Diese Drecksäcke haben mich geschlagen und verletzt.» Obwohl er auf eine Anzeige verzichtet habe, werde er nun seinerseits belangt.

Lösegeld größtenteils verschollen
Die Entführung Reemtsmas vor fast zehn Jahren war einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Bundesrepublik. Thomas Drach und drei Komplizen ließen Reemtsma damals nach 33 Tagen und einer Zahlung von 30 Millionen Mark Lösegeld frei. Drach wurde 2001 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ein Großteil des Lösegeldes wurde bis heute nicht gefunden.

Bei der Bemessung der Geldstrafe von 30 Tagessätzen von fünf Euro könne «nur redlich erworbenes Vermögen» zu Grunde gelegt werden, erklärte der Richter. (nz)