netzeitung.dePflegerin bestreitet Tötung von neun Patienten

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Altenpflegerin Michaela G. vor dem Landgericht Bonn (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Altenpflegerin Michaela G. vor dem Landgericht Bonn
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Erst hatte die Altenpflegerin gestanden, dann ihr Geständnis widerrufen. Sie sei eine notorische Lügnerin, sagte ihr Anwalt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht das jedoch anders.

Eine wegen Tötung von neun Patientinnen in einem Pflegeheim in Wachtberg-Berkum angeklagte Pflegeassistentin hat zu Beginn des Prozesses ihr Geständnis erneut widerrufen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 27-jährigen Pflegeassistentin Michaela G. jeweils vierfachen Mord und Totschlag sowie einen Fall von Tötung auf Verlangen vor.

Michaela G. bestritt vor dem Landgericht Bonn jede Täterschaft und stellte sich als chronische Lügnerin dar. Sie habe bei der Vernehmung durch die Polizei Aussagen erfunden, um von anderen Lügen, beispielsweise über eine angebliche Vergewaltigung durch ihren Vater, abzulenken. Ein psychiatrisches Gutachten stuft die Angeklagte als «voll schuldfähig» ein.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Pflegeassistentin vor, zwischen dem 29. November 2003 und dem 24. April 2005 im Alten- und Pflegeheim Limbachstift neun Frauen im Alter zwischen 79 und 93 Jahren getötet zu haben. Acht ihrer Opfer habe sie mit Kissen, Handtüchern oder Waschlappen erstickt, sagte Staatsanwalt Michael Hermesmann. Einer weiteren Frau habe die Angeklagte bei einem Erstickungsanfall die Hilfe verweigert.

Gestört, belästigt, erlöst
Die Motive seien sehr unterschiedlich gewesen, so die Staatsanwaltschaft. In vier Fällen habe sich die Pflegerin nach ihrem später widerrufenen Geständnis von den Patientinnen gestört und belästigt gefühlt. In vier weiteren Fällen habe sie nach eigener Aussage Mitleid veranlasst, die schwer kranken Heiminsassinnen zu «erlösen». Das habe ihr eine «Stimme» befohlen. Eine Frau habe sie angeblich auf deren ausdrücklichen Wunsch getötet.

Lügengeschichten
Verteidiger Christoph Krämer verlas eine ausführliche Erklärung der Angeklagten. Darin und dann auch in ihren Aussagen vor dem Schwurgericht bekräftigte die Frau den Widerruf ihrer Geständnisse. Michaela G. leide seit frühester Kindheit an erheblichen Minderwertigkeitskomplexen und erfinde deshalb seit vielen Jahren Lügengeschichten, um auf sich aufmerksam zu machen, sagte der Anwalt. Dazu gehöre auch eine jahrelang immer mehr ausgeschmückte Geschichte über den angeblichen sexuellen Missbrauch durch ihren Vater.

Angeblich Missbrauch durch Großvater
Tatsächlich sei Michaela G. fünf Jahre lang sexuell missbraucht worden, allerdings durch ihren Großvater, sagte der Anwalt. Einmal habe sie Selbstmord begehen wollen. Michaela G. erklärte zudem, sie habe darunter gelitten, kein Junge zu sein, der den elterlichen Hof hätte übernehmen können.

«Natürliche Vorgänge»
In der Verhandlung beschrieb die Angeklagte die Todesfälle als natürliche Vorgänge bei den hochbetagten, teilweise demenzkranken Frauen. Manchmal sei sie beim letzten Atemzug dabei gewesen, manchmal habe sie die Frauen tot im Zimmer vorgefunden, als sie nach ihnen habe sehen wollen.

Die Staatsanwaltschaft glaubt dennoch an die Echtheit der ursprünglichen Aussagen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte am Mittwoch den Haftbefehl gegen die Frau. Nach aktuellem Erkenntnisstand, entschieden die Richter, erscheine es ausgeschlossen, dass die Angeklagte ihre Geständnisse erfunden habe. Sie sei der ihr zur Last gelegten Taten «dringend verdächtig».

Für den Prozess vor der 4. Großen Strafkammer sind acht Verhandlungstage anberaumt. Das Gericht will fast 40 Zeugen hören, darunter Ärzte der Angeklagten. Das Urteil wird für den 13. Februar erwartet. (nz)